Recht. Der Zugang zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug soll verbessert werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf ( 15/3281) vorgelegt. Ein Inkrafttreten des Gesetzes ist für den 30. November dieses Jahres vorgesehen. Damit soll eine Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt werden, um gemeinsame Mindestvorschriften zu schaffen.
Darüber hinaus soll eine angemessene Prozesskostenhilfe in Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug gewährleistet werden. Insbesondere soll das Verfahren der Beantragung von Prozesskostenhilfe im Ausland durch die Entwicklung von Standardformularen und die Festlegung von Übermittlungs- und Empfangsstellen für den Bürger erleichtert werden.
Weiterhin ist vorgesehen, die zuständigen Behörden des jeweiligen Heimatstaates dazu zu verpflichten, dem rechtsuchenden Bürger Hilfestellungen für die Übermittlung und Übersetzung des Antrages an den Mitgliedstaat des Gerichtstands zu leisten. Grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe im Sinne der Richtlinie umfasse auch vorprozessuale Rechtsberatung im Hinblick auf eine außergerichtliche Streitbeilegung. Der Bundesrat hatte Detailfragen moniert und Änderungsvorschläge gemacht, denen die Regierung zugestimmt hat.