Recht. Der Bundestag hat am 17. Juni einem vom Bundesrat vorgelegten Gesetzentwurf zur effektiveren Nutzung von Dateien im Bereich der Staatsanwaltschaften ( 15/1492) einmütig zugestimmt. Die Länderkammer wollte die rechtlichen Hindernisse, die einem Online-Lesezugriff der Staatsanwaltschaft auf für sie relevante Dateien entgegenstehen, beseitigen. Der Rechtsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung ( 15/3331) vorgelegt.
Im Rahmen der Rechtausschussberatungen waren jedoch umfangreiche Änderungen an dem Entwurf gemacht worden. Die Bundesregierung hatte schon in dem Entwurf unter anderem deutlich gemacht, das Recht des Einzelnen, Auskunft über die von einer staatlichen Stelle zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten, ergebe sich aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Der Ausschuss hatte daraufhin vorgeschlagen, Regelungen einzufügen, die den Auskunftsanspruch des Betroffenen weniger weit einschränken, indem der Anspruch auf solche Verfahren oder Eintragungen beschränkt werde, die bereits ein bestimmtes "Alter" erreicht hätten, wobei die Bemessung des maßgeblichen Zeitraums gestuft nach der von der Staatsanwaltschaft zu beurteilenden Geheimhaltungsbedürftigkeit des Verfahren erfolgt.