Inneres. Nach dem Willen der Koalitionsfraktionen soll sich die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern im Rahmen der eingegangenen Verpflichtungen aus der Europäischen Sprachencharta dafür einsetzen, dass die Regional- und Minderheitensprachen in Schulen, Hochschulen, Verwaltung und Medien stärker zur Geltung kommen ( 15/3328). In ihrem Antrag fordern SPD und Bündnis 90/Die Grünen außerdem eine breite Veröffentlichung der dazu erstellten Staatenberichte sowie die Anerkennung des Bundesrates als Dialogpartner für "Niederdeutsch" - entsprechend der Repräsentanz für die vier autochthonen Minderheiten Dänen, Sorben, Friesen sowie Sinti und Roma in einer "vertretbaren institutionellen Form". In der Einführung wird darauf verwiesen, Deutschland habe als einer der Erstunterzeichnerstaaten dieser "Magna Charta" für Regional- und Minderheitensprachen am 9. Juli 1998 zugestimmt. Die Charta ist danach am 1. Januar 1999 in Kraft getreten und gilt in Deutschland als Bundesgesetz, das nachrangiges Recht einschließlich der Landesgesetze bricht und gegenüber sonstigen Bundesgesetzen grundsätzlich als das speziellere Gesetz anzuwenden ist.
Das Ministerkomitee des Europarates hat der Bundesrepublik empfohlen, den Unterricht in der nordfriesischen, der saterfriesischen und der niedersorbischen Sprache zu stärken. Dies geht aus dem zweiten Bericht der Regierung zur Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen ( 15/3200) hervor, den der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Jochen Welt (SPD), vorgelegt und den der Bundestag am 17. Juni zur Beratung an den Innenausschuss überwiesen hat.
Diese Sprachen seien besonders vom Aussterben bedroht. Wie es in dem Bericht der Regierung heißt, strengen sich die zuständigen Länder Brandenburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein an, den Unterricht für die genannten Sprachen "angemessen zu gewährleisten". Die Sprachpolitik müsse den Nachfragebedarf aus den Sprachgruppen nach Unterrichtsangeboten in Verhältnis zu anderen Angeboten setzen. Die schulische Infrastruktur trage zum Erhalt der Sprachen bei.
Genauso wichtig sei aber eine ausgewogene Kulturarbeit, die vor allem bei der jüngeren Generation das Bewusstsein zur eigenen Sprache fördere und dadurch Nachfrage nach schulischer Ausbildung entstehen lasse. Erfahrungsgemäß bleibe die Nachfrage hinter den angebotenen schulischen Möglichkeiten zurück, heißt es im Bericht. Das Ministerkomitee hatte zudem empfohlen, die Grundausbildung und Fortbildung von Lehrern für alle Regional- oder Minderheitensprachen zu verbessern und den Gebrauch dieser Sprachen im Verkehr mit der Verwaltung und vor Gericht zu ermöglichen. Auch solle den Sprechern stärker bewusst gemacht werden, dass sie ihr Recht auf den Gebrauch ihrer Sprache bei Verwaltungs- und gegebenenfalls bei Justizbehörden ausüben können. Ferner wird empfohlen, die Präsenz der Regional- und Minderheitensprachen in den Medien zu fördern.