Umwelt. Der Bundestag hat am 18. Juni einen Eini-gungsvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat ( 15/3385) zum Gesetz zur Neuregelung des Rechts der erneuerbaren Energien im Strombereich ( 15/2327, 15/2539, 15/2593, 15/2845) angenommen. Der Bundestag hatte das Gesetz am 2. April verabschiedet, der Bundesrat daraufhin am 14. Mai den Vermittlungsausschuss angerufen ( 15/3162). Die Einigung, die nun am 17. Juni erzielt wurde, sieht vor, dass die Betreiber von Stromnetzen künftig nicht verpflichtet sind, Strom aus solchen Anlagen zu vergüten, für die vor der Inbetriebnahme nicht nachgewiesen wurde, dass sie an dem geplanten Standort mindestens 60 Prozent des Referenzertrages erzielen können. Ziel dieser Regelung, die auf eine Forderung des Bundesrates zurückgeht, ist es, die Errichtung von Windenergieanlagen an schlechten Standorten nicht durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz zu unterstützen.