Petitionen. Für Maßnahmen gegen die Beschneidung von Frauen und Mädchen in Afrika hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am 16. Juni einvernehmlich, die zugrundeliegende Eingabe dem Bundesministerium des Innern "als Material" zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben.
Die SPD-Fraktion betonte dabei, dass dies ein "besonderes Anliegen" der Koalition sei; die Union unterstrich, dass man sich im Ziel einig sei. Der Petent wies in seiner Eingabe darauf hin, dass den betroffenen Frauen nur mit Spenden nicht ausreichend geholfen werde, und forderte deshalb einen umfassenden Einsatz der Bundesrepublik Deutschland. So müßten nach seiner Meinung alle diplomatischen Wege, wirtschaftlichen Sanktionen und gegebenenfalls auch militärische Maßnahmen ausgeschöpft werden.
Die vom Petitionsausschuss eingeleitete parlamentarische Prüfung hat laut SPD ergeben, dass in vielen Ländern Afrikas sowie in einigen asiatischen Ländern immer noch die Beschneidung von Mädchen und Frauen durchgeführt werde. Die geschätzte Zahl der jährlichen Genitalverstümmelungen betreffe rund zwei Millionen Mädchen. Während dies lange tabuisiert worden sei, werde es inzwischen vielerorts öffentlich diskutiert. Daneben seien mehrere Ansätze der Bekämpfung von Genitalverstümmelung zu verzeichnen: In vielen afrikanischen Staaten stehe die weibliche Genitalverstümmelung inzwischen unter Strafe.
Politisch habe die Europäische Union 1999 und 2001 in der UN-Generalversammlung eine Resolution gegen weibliche Genitalverstümmelung eingebracht. Deutschland unterstütze die Bekämpfung der Genitalverstümmelung, in dem es entsprechende Projekte finanziell fördere. Darüber hinaus kooperiere die Bundesrepublik auf bilateraler Ebene mit der kenianischen Regierung sowie einigen Nichtregierungsorganisationen, um auf möglichst vielen Ebenen zur Unterbindung der Beschneidung von Frauen und Mädchen beizutragen. Schließlich bestehe in Deutschland ein umfassender strafrechtlicher Schutz für die betroffenen Bevölkerungsgruppen. Wer hier eine genitale Verstümmelung vornehme, werde strafrechtlich verfolgt.
Nach Ausschussansicht ist die irreversible Schädigung der körperlichen Unversehrtheit der betroffenen Mädchen und Frauen nicht durch irgendwelche Traditionen zu rechtfertigen. Die vom Petenten vorgeschlagenen wirtschaftlichen oder militärischen Sanktionen wurden jedoch nicht befürwortet.