Gesundheit und Soziale Sicherung. Der Bundestag hat am 18. Juni das Ergebnis des Vermittlungsausschusses vom Vorabend über das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes ( 15/3384) verabschiedet. Das Gremium von Bundestag und Bundesrat hatte sich darauf geeinigt, eine Kontaktstelle zukünftig bei den Bundesoberbehörden anzusiedeln. Diese Behörde soll Maßnahmen ergreifen, wenn "Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Sponsor, ein Prüfer oder ein anderer Beteiligter seine Verpflichtungen im Rahmen der ordnungsgemäßen Durchführung der klinischen Prüfung nicht mehr erfüllt".
Nach geltendem Recht ist für Proben, die nicht bei den pharmazeutischen Unternehmen entnommen werden, grundsätzlich eine angemessene Entschädigung zu leisten. Dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses zufolge soll diese Entschädigung künftig durch den für das entnommene Produkt verantwortlichen pharmazeutischen Unternehmer erfolgen.