Einstimmigkeit gab es beispielsweise zur Forderung des Bundesrates, Fördervereinen von Einrichtungen der öffentlichen Hand die Gemeinnützigkeit auch dann zu erhalten, wenn der unterstützte Betrieb gewerblicher Art nicht die Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfüllt. Um Missbrauch zu verhindern, sind Fördervereine seit 2001 nur dann gemeinnützig, wenn auch die geförderte Körperschaft gemeinnützig ist. Im öffentlichen Bereich bestehen Fördervereine vor allem für Einrichtungen, deren Betrieb gewerblicher Art nur darin besteht, Eintrittsgelder zu erheben. Bei diesen Fördervereinen wird daher auf das Gemeinnützigkeitskriterium für die geförderte Körperschaft rückwirkend zum 1. Dezember 2001 verzichtet.
Einstimmigkeit herrschte auch im Hinblick auf eine Änderung, die den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1.308 Euro jährlich betrifft, der zum Jahresbeginn eingeführt worden war. Den Entlastungsbetrag sollen nun auch Alleinerziehende erhalten, in deren Haushalt über 18-jährige Kinder leben, für die aber nach wie vor ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld in Frage kommt.
Die Opposition versagte der Koalition jedoch die Unterstützung bei einer weiteren Änderung des Einkommensteuergesetzes, die auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zurückgeht. Künftig wird unterschieden zwischen der ersten Berufsausbildung und dem Erststudium einerseits und der beruflichen Fort- und Weiterbildung andererseits. Die Koalition argumentierte, Aufwendungen für die erste Berufsausbildung gehörten zu den Kosten der Lebensführung, die künftig mit einem Sonderausgabenabzug von bis zu 4.000 Euro berücksichtigt werden könnten. Darüber hinaus gehende Aufwendungen für Weiterbildung im Zuge des "lebenslangen Lernens" sollen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar sein. Die CDU/CSU hatte dafür plädiert, auch Aufwendungen für eine Umschulung oder ein berufsbegleitendes Erststudium zum Abzug zuzulassen. Eine weitere Änderung betrifft die Abführung von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Der Bundesrechnungshof habe festgestellt, hieß es zur Begründung, dass Kapitalgesellschaften technisch in der Lage seien, den zur Ausschüttung bestimmten Gewinn kurzfristig an die Anteilseigner auszuzahlen. Dagegen würden die Ansprüche des Fiskus auf Kapitalertragsteuer oft erst nach Ablauf des Anmeldezeitraums am zehnten Tag des folgenden Monats befriedigt. Daher wird künftig auf einen Anmeldezeitraum verzichtet. Die Steuerabzugsbeträge müssen nun zeitgleich mit den Erträgnisausschüttungen gezahlt und an das Finanzamt abgeführt werden. Die Union hatte dafür plädiert, die Anmeldefrist beizubehalten. Die letztgenannten Änderungen des Einkommensteuergesetzes treten rückwirkend ab 2004 in Kraft.
Mit Koalitionsmehrheit beschloss der Bundestag darüber hinaus, die Regelung in den neuen Ländern, wonach die Umsatzsteuer bis zu einer Umsatzgrenze von 500.000 Euro nach den tatsächlich vereinnahmten Entgelten erhoben wird, um zwei Jahre bis Ende 2006 zu verlängern. Damit müssen kleine und mittlere Unternehmen im Osten die Umsatzsteuer nicht mehr vorfinanzieren, wenn Rechnungen nur schleppend bezahlt werden.
Die CDU/CSU war dafür eingetreten, die Umsatzgrenze bundesweit von 125.000 auf 500.000 Euro anzuheben, die FDP hatte sich für eine Anhebung auf 2,5 Millionen Euro ausgesprochen. Der Unionsvorschlag hätte nach Regierungsangaben Steuermindereinnahmen von 2,8 Milliarden Euro, der FDP-Vorschlag von 4,2 Milliarden Euro zur Folge gehabt. Der Vorschlag der FDP, bei der Umsatzsteuer generell von der Sollbesteuerung auf eine Istbesteuerung nach tatsächlich vereinnahmten Entgelten umzustellen, stieß auch bei der Koalition auf positive Resonanz. Der Finanzausschuss will sich dieses Themas daher nach der parlamentarischen Sommerpause annehmen.