Verkehr und Bauwesen. Die haushaltspolitischen Auswirkungen eines Börsengangs der Deutschen Bahn AG zu prüfen, ist Teil des Forderungskataloges eines Koalitionsantrages ( 15/2658), dem der Bundestag am 17. Juni auf Empfehlung des Verkehrsausschusses ( 15/3268) zugestimmt hat. Eine Absage erteilte das Parlament einer Initiative von Union und FDP ( 15/2156), die sich ebenfalls mit den Privatisierungsmodellen der Bahn auseinandersetzt.
Einstimmig angenommen hatte der Ausschuss zuvor einen gemeinsamen Entschließungsantrag, in dem sich die Abgeordneten für eine umfassende und ergebnisoffene Prüfung aller derzeit in Betracht kommenden Privatisierungsmodelle aussprechen, insbesondere des so genannten Vertrags- und des Eigentumsmodelles. Des Weiteren begründen die Antragsteller ihr Anliegen damit, dass nicht deutlich geworden sei, inwiefern das vom Bahnvorstand favorisierte Modell der integrierten Teilprivatisierung, das "Vertragsmodell", der DB AG einschließlich Schienennetz gegenüber anderen Privatisierungsmodellen den Vorzug verdiene.
Wie auch schon in ihren Anträgen gefordert, legen die Fraktionen großen Wert auf eine mehrjährige positive Gewinnentwicklung der DB AG vor einem Börsengang. Da eine Teilprivatisierung für die Schiene größte Bedeutung habe, genügt der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen kein einmaliges positives Ergebnis als Geschäftsgrundlage. Auch die CDU/CSU drang auf eine dauerhafte Rentabilität des Unternehmens. Die FDP hält einen Börsengang zum jetzigen Zeitpunkt für "völlig falsch". Die SPD trat dafür ein, den Rückfluss der Veräußerungserlöse in den Verkehrsträger Schiene zu diskutieren, um diesen Verkehrszweig zu stärken.