Finanzen. Abgelehnt hat der Bundestag am 18. Juni einen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion ( 15/359), das Umsatzsteuergesetz zu ändern. Er folgte dabei einer Empfehlung des Finanzausschusses ( 15/2617). Die Union enthielt sich der Stimme. Die FDP hatte sich dafür eingesetzt, dass Unternehmen mit Umsätzen von weniger als 50.000 Euro im Jahr künftig nicht mehr monatlich ihre Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen. Im Ausschuss hatten die Koalitionsfraktionen argumentiert, ein Verzicht auf die monatliche Vorlage der Umsatzsteuervoranmeldungen wäre mit erheblichen Missbrauchsgefahren verbunden.
Bei beträchtlicherer Umsatzsteuerschuld könne im Interesse der staatlichen Einnahmen auf die monatliche Abgabe nicht verzichtet werden. Die Union hatte darauf verwiesen, dass die Umsatzsteuer zu den größten Steuerquellen zählt und eine spätere Einnahme bei Bund und Ländern zu erheblichen Liquiditätsproblemen führen würde. Die FDP hatte betont, mit ihrem Entwurf würde ein Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet, indem der Aufwand sowohl bei Unternehmen und Steuerberatern als auch in der Finanzverwaltung um zwei Drittel verringert würde.