Auswärtiges. Im Auswärtigen Ausschuss sind FDP und Grüne am 29. November mit einem gemeinsamen Antrag ( 16/1977 ) gescheitert, Oppositionellen aus Weißrussland, die wegen demokratischer Aktivitäten aus dem Staatsdienst entlassen wurden, eine befristete Arbeitserlaubnis zu erteilen. Die Koalitionsfraktionen und die Linksfraktion lehnten das Anliegen ab.
Ferner hatten Liberale und Grüne gefordert, die geltenden EU-Einreisverbote auf Funktionäre und Offizielle aus Weißrussland, die sich an der Verfolgung von demokratischen Oppositionellen beteiligt haben, auszuweiten. Studierende, die wegen ihres Engagements für die Demokratie von Universitäten in dem Land verwiesen worden seien, sollten an deutschen Hochschulen aufgenommen werden. Die aus dem Aufenthaltsgesetz sich ergebende Ausnahmetatbestände bei der Erteilung von Visa seien dabei aus humanitären Gründen bei Antragstellern aus Belarus, insbesondere bei Studentinnen und Studenten "großzügig" auszulegen. Zudem solle die Visavergabe finanziell erleichtert werden.
Der Ausbau der Kooperation zwischen demokratischen Parteien und Stiftungen und der weißrussischen Zivilgesellschaft müsse gestärkt, der kulturelle und wissenschaftliche Austausch gefördert werden, heißt es weiter. Im Rahmen der G8 (der acht weltweit führenden Industriestaaten) solle ferner Russland auf dessen Unterstützung für Alexander Lukaschenko, den Machthaber in Minsk, angesprochen werden. Russland solle daran erinnert werden, dass es im Rahmen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und im Europarat Verpflichtungen übernommen habe. Dies gelte es einzuhalten.