Inneres. Eine grundsätzliche Überprüfung der Abschiebehaft, der rechtlichen Grundlagen und der Inhaftierungspraxis in Deutschland fordert die Linksfraktion in einem Antrag ( 16/3537 ). Die Abgeordneten nehmen die Verleihung des Aachener Friedenspreises an den Verein "Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e. V." sowie einen vertraulichen Bericht des Antifolterkomitees des Europarates zum Anlass für ihre Initiative. Danach verfügt keine der besuchten deutschen Haftanstalten über einen dem rechtlichen Status von Abschiebehäftlingen angemessenen Zustand. Die Haftbedingungen führten zu Depressionen und Verzweiflungstaten der Insassen, die nicht wegen einer Straftat inhaftiert seien, sondern nur, um ihre "Abschiebung sicherzustellen". Einer Dokumentation zufolge seien zwischen 1993 und 2005 insgesamt 49 Flüchtlinge in deutschen Haftanstalten gestorben, weitere 393 Menschen hätten sich zum Teil schwer verletzt bei dem Versuch, sich umzubringen oder gegen ihre drohende Abschiebung etwa durch Hungerstreik zu protestieren.
Die Bundesregierung soll auf der Grundlage der verfassungsrechtlichen Menschenwürde der Freiheit der Person, der Rechtstaatlichkeit und der Verhältnismäßigkeit staatlichen Handels die Abschiebehaft als Mittel zur Durchsetzung abschaffen. Eine Abschiebehaft sei allenfalls für eine sehr kurze Zeit verhältnismäßig und eine mehrtägige Inhaftierung in der Regel unzulässig, wenn eine Abschiebung nicht unmittelbar vollzogen werden kann. Minderjährige, Behinderte, psychisch oder physisch Kranke, Schwangere und Eltern mit Kindern dürften keinesfalls in Abschiebehaft genommen werden.