Finanzen. Der Bundesrat will das Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften modernisieren. Wie es in einem Gesetzentwurf ( 16/3229 ) heißt, sei der geltende Rechtsrahmen nicht mehr zeitgemäß, weil er die Entwicklung bei eigenkapitalähnlichen Finanzierungsformen und bei europäischen Rechtsformen nicht berücksichtige.
Vorgesehen ist, den Begriff der Wagniskapitalbeteiligung aufgrund der Marktentwicklungen um eigenkapitalähnliche Finanzierungsformen zu erweitern. Rechtsformabhängige Beschränkungen für die Kapitalanlage sollen entfallen. Dies bedeutet, dass künftig auch Beteiligungen an einer offenen Handelsgesellschaft, einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts sowie an Gesellschaften mit europäischen oder ausländischen Rechtsformen zulässig sind, wenn sie mit den im Gesetz genannten deutschen Rechtsformen vergleichbar sind.
Darüber hinaus sieht der Bundesrat keinen Grund mehr dafür, dass sich integrierte Unternehmensbeteiligungsgesellschaften nicht an Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und Co. KG beteiligen können. Diese Rechtsform sei für mittelständische Unternehmen von großer Bedeutung, heißt es. Ebenso sollten bei den Unternehmensbeteiligungsgesellschaften nicht nur Darlehen der Gesellschafter von den Regeln über den Eigenkapitalersatz befreit sein. Damit verbesserten sich die Rahmenbedingungen für die Finanzierung mittelständischer Beteiligungsunternehmen.
Ferner plant die Länderkammer, das bisherige Gesetz zu präzisieren, weil es sich in der Praxis als missverständlich herausgestellt habe. Vor allem müsse klargestellt werden, dass die Grenze bei Wagniskapitalbeteiligungen an einem Unternehmen, das nicht an der Börse notiert ist, nur einmal je Beteiligung überschritten werden darf. Bisher gebe es dazu unterschiedliche Interpretationen.
In einer Entschließung hat der Bundesrat darüber hinaus die Absicht der Regierung begrüßt, ein eigenes Private-Equity-Gesetz vorzulegen. Die Bedeutung von Private Equity, also privatem Beteiligungskapital, werde in den kommenden Jahren sowohl für den Mittelstand als auch bei großen Unternehmensübernahmen zunehmen.
Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme das Ziel der Bundesratsinitiative begrüßt, die Bedingungen für die Mittelstandsfinanzierung zu verbessern. Sie hält den Gesetzentwurf dennoch für unzureichend, weil er sich auf die Regulierung eines kleinen Segmentes des deutschen Marktes für Beteiligungskapital beschränke. Demgegenüber verfolge die Regierung einen umfassenden Reformansatz.