Für die EU-Medienkommissarin ist die
Fernsehwelt in Ordnung: "Schleichwerbung ist und bleibt verboten",
gab Viviane Reding in der vergangenen Woche zum Abschluss des
zweitägigen informellen Treffens der EU-Kultur- und
Medienminister in Berlin bekannt. Damit scheint einer der
größten Streitpunkte bei der Formulierung einer neuen
EU-Fernsehrichtlinie, mit der Brüssel den veränderten
wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen im Bereich der
audiovisuellen Rechnung tragen will, vom Tisch. Bis Ende Februar
beabsichtigt die Kommissarin einen überarbeiteten Entwurf
für die neue Richtlinie vorzulegen. Es gehe nur noch um
"kleine Details", versicherte Reding. In den großen Linien
seien sich die Minister mit dem Europäischen Parlament
einig.
Bislang existiert innerhalb der
Europäischen Union keine einheitliche Regelung über das
so genannte "Product Placement" - besser unter dem Schlagwort
"Schleichwerbung" bekannt. Darunter wird die werbewirksame
Platzierung von Artikeln eines Unternehmens - zum Beispiel in einem
Film - gegen Bezahlung verstanden. Doch das von den EU-Ministern
angekündigte Verbot wird durch eine Reihe von Ausnahmen
aufgeweicht. Denn strikt verboten bleibt die Produkt-Platzierung
nur in Nachrichten- und Informationssendungen sowie dem
Kinderprogramm. Im größeren Teil des Fernsehprogramms -
etwa Unterhaltungssendungen, Serien und Fernsehfilmen - soll sie
erlaubt sein, wenn im Vor- und Abspann der Sendung darauf
hingewiesen wird. Das EU-Parlament fordert hingegen, alle 20
Minuten während des laufenden Programms auf die Platzierung
von Produkten hinzuweisen. Dies lehnen die Minister jedoch ab. "Das
würde den Werbefaktor nur noch mobilisieren", argumentiert
Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU).
An diesem Punkt entzündet sich heftige
Kritik. Edda Müller, Vorsitzende der Verbraucherzentrale
Bundesverband, hält die Regelung für
"wirklichkeitsfremd": "Im Zeitalter des Zappings sieht sich kein
Fernsehzuschauer den Vor- und Abspann an." Ablehnend reagiert auch
der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger: "Dies wird zu einer
Käuflichkeit von Inhalten führen und könnte auf
andere Medien abstrahlen", bemängelt
Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff.
Ursprünglich hatte sich auch die
Bundesregierung für ein generelles Verbot stark gemacht,
konnte sich damit jedoch in der EU nicht durchsetzen. Doch Neumann
zeigt sich gelassen: Den öffentlich-rechtlichen Sendern, die
die Produkt-Platzierung ebenfalls ablehnen, rät er, auch in
Zukunft darauf zu verzichten. Dies könne ja ein
"Markenzeichen" von ARD und ZDF sein.