Die FDP-Fraktion fordert Planungssicherheit
für Landwirte, die genetisch veränderte Pflanzen anbauen
wollen. In ihrem Entwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes (
16/4143 ) schlägt sie Änderungen vor,
um diese "Zukunftstechnologie" zu stärken sowie hoch
qualifizierte Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen.
Während weltweit auf mehr als 90
Millionen Hektar gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut
würden, verhinderten die Regelungen des deutschen
Gentechnikgesetzes einen großflächigeren Anbau
gentechnisch veränderter Pflanzen, obwohl dies aus umwelt- und
agrarpolitischen Gründen sinnvoll wäre, schreiben die
Abgeordneten.
Die Zurückhaltung beim Anbau von
gentechnisch veränderten Pflanzen bewirke, dass die
Entwicklung neuer Sorten in Deutschland verzögert werde oder
gar nicht stattfinde.
Aufwand verringern
Die Liberalen schlagen unter anderem vor, die Kommission
für die Biologische Sicherheit, die zu sicherheitsrelevanten
Fragen des Gentechnikgesetzes Stellung nimmt, nicht mehr wie bisher
in zwei unabhängige Ausschüsse aufzuteilen, um dadurch
den Kosten- und Verwaltungsaufwand zu verringern.
Da ein Sachverständiger aus dem Bereich
der Pflanzenzüchtung Wechselwirkungen von Kulturpflanzen mit
verwandten heimischen Arten und das Auswilderungspotenzial
genetisch veränderter Kulturpflanzen beurteilen könne,
ist nach Auffassung der FDP ein zweiter Sachverständiger aus
dem Bereich der Ökologie nicht erforderlich.
Auch bedarf es nach Auffassung der FDP keiner
sachkundigen Person von den Gewerkschaften, da die
Arbeitnehmer-Interessen bereits durch eine sachkundige Person aus
dem Bereich des Arbeitsschutzes in der Kommission vertreten
würden.
Weitere Änderungen zielen darauf ab, die
gesetzlichen Verfahrensfristen nicht "über Gebühr" zu
verlängern. Die Genehmigungsbehörde müsse einem
Antragsteller innerhalb von 45 Tagen einen Bescheid erteilen, auch
wenn eine Stellungnahme der Kommission für die Biologische
Sicherheit noch nicht vorliege. Umgekehrt solle eine Stellungnahme
der Kommission von der zuständigen Behörde nur
berücksichtigt werden müssen, wenn sie rechtzeitig
vorliegt.
Meldefrist verkürzen
Die Abgeordneten wollen ferner die gesetzliche Meldefrist
für das Standortregister der zugelassenen gentechnisch
veränderten Organismen auf einen Monat verkürzen, um den
Anbau nicht unnötig zu erschweren und die Gefahr der
Feldzerstörung zu vermindern. Zur Begründung heißt
es, das Standortregister habe in der Vergangenheit zu erheblichen
Erschwernissen im Zulassungsverfahren gentechnisch veränderter
Sorten geführt.
Der probeweise Anbau dieser Sorten muss nach
Auffassung der Liberalen nicht im Standortregister erfasst werden.
Dabei handele es sich um einen parzellierten Anbau auf
Versuchsfeldern, von dem keine Auswirkungen auf die Nachbarschaft
ausgehen könnten.
Eine weitere Änderung soll dafür
sorgen, dass das Haftungsrisiko nicht beliebig verschärft
werden kann. Es drohe die Gefahr, schreibt die FDP, dass für
bestimmte Produktionsweisen sehr niedrige Grenzwerte oder eine
"Null-Toleranz" eingeführt werden. Außerdem seien
Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.
Derzeit sei weder für den Landwirt, der
gentechnisch veränderte Pflanzen anbaut, noch für den,
der darauf verzichten will, klar, wann genau der Haftungsfall
eintritt, argumentiert die Fraktion.