WIRTSCHAFT
Die FDP fordert die Bundesregierung in einem Antrag (
16/4065 ) auf, eine "Entflechtungsnorm" in das
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen aufzunehmen. Die
Abgeordneten verweisen auf die USA, in denen es dieses Instrument
seit über hundert Jahren gebe. Bei einer Entflechtungsregelung
müssten Unternehmen beim Missbrauch einer marktbeherrschenden
Stellung in Betracht ziehen, dass ihr Verhalten zur Zerschlagung
des Unternehmens führen kann.
Für die Liberalen kommen solche
erzwungenen Entflechtungen nur in Betracht, wenn der Wettbewerb
durch ein "Übermaß an Marktmacht" beschränkt wird
und diese Beschränkungen mit herkömmlichen Mitteln nicht
auf Dauer beseitigt werden können. Die Kriterien für eine
erzwungene Entflechtung müssten "extrem hoch" angesetzt
werden. Bloße Marktmacht allein reiche ebenso wenig aus wie
ein missbräuchliches Verhalten. Es müsse darauf ankommen,
dass das Verhalten eines Unternehmens nur durch eine Entflechtung
beseitigt werden kann.
Der Zusammenhang zwischen der Markt- oder
Unternehmensstruktur einerseits und dem dadurch verursachten
missbräuchlichen Verhalten andererseits müsse eindeutig
sein, betont die FDP. Ausgenommen davon blieben natürliche
Monopolsektoren, die schon heute staatlich reguliert werden. Zu
prüfen sei dennoch, ob nicht gesamtwirtschaftliche Vorteile
oder ein "überragendes Interesse der Allgemeinheit" einer
Entflechtung entgegenstehen. Dabei müsse auch die
Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen auf
ausländischen Märkten berücksichtigt werden.
Entflechtungen sollten die "ultima ratio" der Wettbewerbspolitik
bleiben, um in "einzelnen Extremfällen vermachtete
Marktstrukturen aufzubrechen", schreibt die FDP.