Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
über Vaterschaftstests zeigten sich die rechtspolitischen
Sprecher der Bundestagsfraktionen zufrieden und forderten eine
schnelle Umsetzung in eine gesetzliche Regelung.
Am 13. Februar hatten die Karlsruher Richter
befunden, dass heimlich gemachte Vaterschaftstests nicht als
Beweismittel vor Gericht verwendet werden dürfen. Das Recht
auf informationelle Selbstbestimmung des Kindes werde dadurch
verletzt. Bis zum 31. März 2008, so das Urteil, müsse nun
ein Gesetz erlassen werden, das es Vätern erleichtere, Zweifel
an der biologischen Abstammung ihres Nachwuchses durch einen
legalen Gentest zu überprüfen. Das Recht von Mutter und
Kind, Gendaten nicht preiszugeben, sei grundsätzlich weniger
schützenswert als der Anspruch des angeblichen Vaters auf
Kenntnis der Abstammung.
Vaterrechte behalten
Die Richter mahnten eine Regelung an, die auf die
Überprüfung der biologischen Abstammung beschränkt
ist. Bloße Zweifel des Mannes, der als rechtlicher Vater
gilt, sollen dafür künftig ausreichen. Bisher muss er
dafür "konkrete Umstände" nennen. Mit dem neuen Verfahren
sollen Väter zwar Zweifel ausräumen, aber auch wer nicht
der biologische Vater eines Kindes ist, soll sich dafür
entscheiden können, der sozial und rechtlich Verantwortliche
zu bleiben, und nicht automatisch das Vaterrecht verlieren.
Wichtiges Urteil
Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter
Wiefelspütz, lobte das Urteil als "überaus wichtig". "Ich
gehe davon aus, dass wir zügig in ein Gesetzgebungsverfahren
einsteigen können", sagte er. Jürgen Gehb (CDU/CSU)
betonte, der Gesetzgeber müsse nun schnell die "derzeit
unbefriedigende Situation" der betroffenen Männer
ändern.
Auch die FDP forderte rasches Handeln. Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger, die rechtspolitische Sprecherin der
Fraktion, verlangte, "dass die Bundesregierung unverzüglich
einen Gesetzentwurf vorlegt". Die Parteivorsitzende der
Grünen, Claudia Roth, unterstrich, das Kindeswohl müsse
bei der gesetzlichen Regelung an erster Stelle stehen. Die
Linkspartei unterstützte Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries darin, heimliche Vaterschaftstests "ausdrücklich unter
Strafe zu stellen".
Das Bundesjustizministerium sieht sich durch
das Urteil bestätigt und kündigte an, noch im
Frühjahr einen Gesetzentwurf vorzulegen.