Bündnis 90/Die Grünen fordern die Bundesregierung in einem Antrag ( 16/4557 ) auf, sich in der EU für eine verbindliche Entflechtung der Energietransportnetze einzusetzen. Der Bundestag hat den Antrag am 8. März zusammen mit einem älteren Antrag der FDP ( 16/4187 ) zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Die FDP hatte die Entflechtung, also die Trennung des Netzbetriebs vom übrigen Konzern, als "ultima ratio" auf dem Weg zu mehr Wettbewerb bezeichnet.
Die Grünen verlangen, dass festgelegt werden muss, wer in Zukunft zu welchen Bedingungen Energietransportnetze vorschreiben darf und wer nicht. Zur Begründung heißt es, in Konzernen, in denen Netzbetrieb, Stromerzeugung oder Gasbeschaffung sowie Energievertrieb vereint sind, gebe es stets das Motiv, die Unternehmen aus dem eigenen Konzern bei der Nutzung der eigenen Netze gegenüber Fremdfirmen zu privilegieren.
Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen hat der Bundestag am 8. März zwei Anträge der Linksfraktion ( 16/2678 , 16/1447 ) auf Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie ( 16/3357 , 16/3249 ) abgelehnt. Im ers- ten Antrag hatte die Fraktion gefordert, dass die Bundesregierung die deutschen Gas- und Stromnetze in das Eigentum der öffentlichen Hand mit Zuständigkeit des Bundes überführen soll. Bei der Entschädigung sollte berücksichtigt werden, dass diese nicht die Höhe des Verkehrswertes erreichen kann, weil der Markt für die Netzinfrastruktur nicht funktionsfähig sei. Dem zweiten Antrag zufolge sollte die Regierung sicherstellen, dass die Bundesnetzagentur und die Landesregulierungsbehörden die Stromverteilernetze regelmäßig technisch überprüfen. Seit der Liberalisierung der Strommärkte 1998 hätten sich die jährlichen Investitionen in die Stromverteilernetze halbiert, was zu einer geringeren Netzsicherheit geführt habe. Bei diesem Antrag enthielten sich Bündnis 90/Die Grünen.