Die Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH in Bonn soll gegenüber dem Bundesrechnungshof die Verträge aller Konzertveranstaltungen aus dem Jahr 2006 und die für 2007 bereits geschlossenen Verträge offenlegen und weitere Konzertvertragsabschlüsse umgehend stoppen. Dies beschloss der Haushaltsausschuss am 7. März einvernehmlich. Darüber hinaus soll der Kulturbeauftragte der Bundesregierung das kaufmännische Handeln überprüfen.
Die Haushälter bezogen sich auf einen Bericht des Bundesrechnungshofes: Dieser hatte kritisiert, dass die vom Bund institutionell geförderte Gesellschaft (2005: 17 Millionen Euro) Veranstaltungen organisierte, die mit den Ausstellungen nichts zu tun hatten. Dazu gehörten im Sommer regelmäßige Freiluftkonzerte unter einem riesigen Zelt auf dem Vorplatz mit international bekannten Popstars; im Winter wird unter diesem Zelt eine Eisbahn betrieben. Beide Aktivitäten ließen "keinen unmittelbaren Zusammenhang" zu der Kernaufgabe der Kunsthalle erkennen, nationale und internationale Ausstellungen zu organisieren. Durch die Veranstaltungen seien zwischen 2002 und 2005 Verluste von mehr als 5 Millionen Euro entstanden, die die Gesellschaft mit den Fördermitteln des Bundes ausgeglichen habe. Es sei der Kunst- und Ausstellungshalle zwar erlaubt, weitere Aktivitäten zu organisieren - diese müssten aber vor allem im Zusammenhang mit den Ausstellungen stehen.
Dem Kulturbeauftragten wirft der Bundesrechnungshof vor, er habe versäumt festzulegen, in welchem Umfang die Gesellschaft Mittel für Aktivitäten ohne unmittelbaren Zusammenhang zu ihrem Kernbereich einsetzen dürfe. Er habe hierdurch die Steuerung und Kontrolle der Zuwendungen erschwert und so das Risiko der Mittelverwendung außerhalb des Förderinteresses des Bundes erhöht. Deshalb soll der Kulturbeauftragte auf die Einführung eines Rechnungswesens hinwirken und darauf achten, dass die Gesellschaft außerhalb ihrer Kernaufgaben zukünftig Vorhaben nur mit ordnungsgemäßem Nachweis der Wirtschaftlichkeit durchführt. Der Ausschuss empfahl dem Kulturbeauftragten, durch die Einschaltung eines Wirtschaftsprüfers auch selbst eine Überprüfung des kaufmännischen Handelns der Gesellschaft durchführen zu lassen.