BUNDESBANK
Böhmler zieht in verkleinerten Vorstand ein
Gäbe es nicht diesen unerquicklichen Streit um eine schwäbische Personalie wegen der Neubesetzung eines Vorstandspostens, dann hätte die Reform des Bundesbankgesetzes durch den Bundestag bei Enthaltung der Grünen ( 16/49712 , 16/5286 ) am 10. Mai und durch den Bundesrat am 11. Mai kaum Schlagzeilen provoziert. Da aber der Zustimmung der Länderkammer zur Berufung Rudolf Böhmlers, bislang Amtschef in der Stuttgarter Staatskanzlei, in die Frankfurter Führung ein aufsehenerregendes negatives Votum des Bundesbank-Vorstands vorausging, schlugen die Wellen hoch.
Das neue Gesetz vollzieht in der Währungszentrale durch eine Straffung der Leitungsebene das nach, was politisch durch die Einführung der Europäischen Zentralbank (EZB) vorgegeben wurde: Die Bundesbank büßte Einfluss ein, weil wesentliche Kompetenzen zur EZB wanderten. Das, was früher die Landeszentralbanken gegenüber der Bundesbank waren, ist Letztere nun im Verhältnis zur EZB. Lenkten einst acht Vorständler die Geschicke der deutschen Währungszentrale, so werden es von Mai 2009 an nur noch sechs sein. Bis dahin sind es deren sieben.
Bedeutungslos ist die Bundesbank unter ihrem Chef Axel Weber im Übrigen keineswegs geworden. So kontrolliert sie etwa die zwischen Banken und Währungsbehörden strömenden gewaltigen Geldsummen. Bei den Verhandlungen über das Kreditvergabesystem Basel II vertrat das jüngst ausgeschiedene Vorstandsmitglied Edgar Meister mit Nachdruck deutsche Interessen. Hätte Günther Oettinger wie die Bundesregierung bei ihrem Vorschlagsrecht ebenfalls auf das Baden-Württemberg im Fall Meister aufgrund des Länderproporzes zustehende Recht zur Stellenwiederbesetzung verzichtet, schwängen bei der Bundesbank schon jetzt lediglich sechs Regenten das Zepter.
Doch der CDU-Ministerpräsident wollte seinen Kandidaten Böhmler durchsetzen. Oettingers Amtschef gilt zwar als Verwaltungsfachmann, nennenswerte Erfahrung auf den Gebieten Währung, Geld, Finanzen und Banken geht ihm indes ab. Indiskretionen sorgten dafür, dass die Ablehnung Böhmlers durch seine künftigen Kollegen publik und die Berufung durch Länderkammer und Bundesregierung in den Medien überaus kritisch diskutiert wurde. Die Frankfurter haben zwar ein Anhörungs-, jedoch kein Vetorecht.