Doping
Bundesrat will härtere Bestrafung
Nicht nur Spitzensportler wie der Langläufer Johann Mühlegg und der Radfahrer Jan Ulrich dopen sich. Auch immer mehr Hobby- und Freizeitsportler greifen zu verbotenen leistungssteigernden Mitteln. Laut Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung sind es 200.000 Breitensportler, die regelmäßig Dopingmittel einnehmen. Nun will auch die Politik verstärkt gegen Doping im Sport vorgehen. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der unter anderem den Besitz "nicht geringer Mengen besonders gefährlicher Dopingsubstanzen" unter Strafe stellt.
Der Entwurf, so Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) am 11. Mai im Bundesrat, sei ein richtiger erster Schritt. Ein Durchbruch sei aber nicht gelungen, da man auf halbem Wege stehen geblieben sei. Aufgrund der vielen Ungenauigkeiten und Unklarheiten könne das Gesetz nicht zufrieden stellen. Im Grunde bleibe alles so, wie es ist - der dopende Sportler müsse nichts befürchten, da der Justiz weiterhin die Hände gebunden seien. Merk forderte, eine "Besitzstrafbarkeit" vorzusehen. Wer Dopingmittel besitze, mache sich demnach strafbar. Auch Thüringens Bundesminister Gerold Wucherpfennig (CDU) sieht Nachbesserungsbedarf. Notwendig sei ein eigenständiges Anti-Doping-Gesetz mit einem umfassenden Ansatz und einem geschlossenen Gesamtkonzept.
Wolle man eine konsequente und effiziente Bekämpfung des Dopings erreichen, müsse man unter anderem die Telekommunikationsüberwachung bei Dopingverdacht und die Einführung einer Kronzeugenregelung im Gerichtsverfahren ermöglichen. Strafe allein sei allerdings kein ausreichendes Konzept. Aufklärung und Beratung gehöre ebenfalls dazu.