Überwiegend kritisch haben sich Sachverständige zu einem Gesetzentwurf der Regierungskoalition ( 16/4842 ) geäußert, der Zahlungen für Opfer der SED-Diktatur vorsieht. Betroffene sollen dann eine Entschädigung von 250 Euro erhalten, wenn sie wirtschaftlich Not leiden. Voraussetzung für die Zahlung ist außerdem, dass sie zu DDR-Zeiten mindestens sechs Monate in Haft waren.
Michael Beleites, Sächsischer Landesbeauftragter für die Stasi-Unterlagen aus Dresden, erklärte dazu am 7. Mai bei einer Anhörung des Rechtsausschusses, mit diesen Zahlungen würde Betroffenen eine "wichtige Hilfe" zuteil. Dennoch sei der von CDU/CSU und SPD vorgesehene Entwurf unbefriedigend. Der Sachverständige schlug unter anderem vor, die Zahlung einer Opferrente unabhängig von der sozialen Lage vorzunehmen. Sonst wäre die Zahlung kein Ausgleich für verfolgungsbedingte Schäden, sondern eine Versorgung für Bedürftige. Problematisch erscheine auch die Beschränkung auf Haftopfer. Eine monatliche Zuwendung sei nur sinnvoll als eine pauschale Zahlung, die auch Opfer der SED-Diktatur einbeziehe, die durch "Zersetzungsmaßnahmen" - also gezielte individuelle Schädigung - nachweisbar schwerwiegend geschädigt wurden.
Der Vorsitzende der "Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft", Horst Schüler, nannte es "beschämend", dass die Opfer einer Menschen verachtenden Diktatur um ihre Würdigung kämpfen müssten. Der Sachverständige kritisierte ebenfalls, dass die Opfer der SED-Diktatur jedes halbe Jahr den Nachweis führen müssten, dass sie auf finanzielle Hilfe angewiesen seien. Dies sei nicht hinzunehmen.
Die Thüringer Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Hildigund Neubert, war der Meinung, der Koalitionsentwurf werde insgesamt sein politisches Ziel verfehlen, die Forderung der Verbände der Verfolgten des Kommunismus nach einer ehrenden pauschalen Zahlung zu befriedigen. Unter anderem sei die alle sechs Monate vorgesehene Einkommensprüfung ein "bürokratisches Monstrum". Hubertus Knabe, Direktor der Gedenkstätte Hohenschönhausen, plädierte ebenfalls für die Zahlung eines monatlichen Betrages unabhängig von der sozialen Bedürftigkeit an alle Personen, die aus politischen Gründen in Haft waren oder anderweitig verfolgt wurden.