Partizipation am Arbeitsmarkt ist die wichtigste Voraussetzung für die Integration der in Deutschland lebenden Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund. Diese Grundvoraussetzung wird jedoch vielfach nicht erfüllt. Hohe Arbeitslosigkeit, geringe Beschäftigungsstabilität und Tätigkeiten, die am unteren Ende der Arbeitsmarkthierarchie angesiedelt sind, lassen auf den ersten Blick erkennen, dass die Integration der Zuwanderer in den Arbeitsmarkt nicht oder zumindest nicht hinreichend funktioniert. Ein Grund hierfür ist nach wie vor in der spezifischen Form der Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte in den 1960er und frühen 1970er Jahren zu sehen. In dieser Zeit wurden ausländische Arbeitskräfte überwiegend für die industrielle Massenfertigung und die Schwerindustrie angeworben. Diese Maßnahme galt als zeitlich begrenzt, entsprechend wurden ausländische Arbeitskräfte an Arbeitsplätzen eingesetzt, für die keine oder nur eine kurze Einarbeitungszeit erforderlich war. Folglich kamen überwiegend Arbeitskräfte mit niedrigem Qualifikationsprofil nach Deutschland. In den 1980er und 1990er Jahren verschärfte sich die Arbeitsmarktsituation für diese Gruppe besonders. Der Bedarf an manuell ausführenden Arbeitskräften wurde zum einen durch den technischen Fortschritt und zum anderen durch die Verlagerung arbeitsintensiver Produktion in so genannte Billiglohnländer immer geringer.
Personen mit Migrationshintergrund weisen jedoch nicht per se einen niedrigen Bildungsgrad auf. Der Prozess der Globalisierung hat insbesondere zu einer Internationalisierung am oberen Ende des Arbeitsmarktes geführt. Dies gilt für den Bereich international tätiger Firmen und für die Finanzmärkte, aber auch für Kultur, Unterhaltung und den Spitzensport. Allerdings ist die Gruppe mit hoher Qualifikation noch immer eine Minderheit.
Eine vollständige Integration in den Arbeitsmarkt wäre dann erreicht, wenn sich zugewanderte Gruppen so über die Hierarchieebenen des Arbeitsmarktes verteilten wie die Erwerbstätigen insgesamt. Eine solche vollständige Integration ist derzeit allein schon aufgrund der unterschiedlichen Bildungsstruktur von Personen mit Migrationshintergrund und nicht Zugewanderten nicht zu erwarten. Deshalb wird im Folgenden untersucht, inwiefern zumindest eine partielle Integration stattfindet. Diese wäre dann gegeben, wenn sich Gruppen mit gleichen formalen Bildungsabschlüssen im Zugang zum und der Positionierung auf dem Arbeitsmarkt nicht von der Gruppe der nicht Zugewanderten mit entsprechendem Bildungsgrad unterscheiden würden. Darüber hinaus gilt es die Arbeitsmarktintegration der zweiten Generation zu betrachten und die Frage zu stellen, ob sich die Integrationsbilanz verändert, wenn auch Eingebürgerte einbezogen werden.
Eine differenzierte Betrachtung der Arbeitsmarktintegration nach dem Qualifikationsgrad setzt jedoch einerseits vergleichsweise homogene Arbeitsmarktstrukturen - bezogen auf Angebot und Nachfrage - voraus, wie sie in Deutschland insgesamt nicht gegeben sind, und andererseits hinreichend große Fallzahlen, um entsprechende Analysen insbesondere auch für höhere Bildungsgrade, die bei der zugewanderten Bevölkerung noch deutlich unterdurchschnittlich vorhanden sind, durchführen zu können. Dies bedeutet wiederum, dass die regionale Einheit nicht zu klein sein darf. Mit Nordrhein-Westfalen wird ein Bundesland gewählt, das sowohl die erforderliche Größe hat als auch eine Arbeitsmarktstruktur, die in etwa dem Durchschnitt der alten Bundesländer entspricht, und zudem einen hohen Anteil an Personen mit Migrationshintergrund aufweist. Basis für die folgenden Analysen ist der Mikrozensus 2005 für NRW.
Wird lediglich die ausländische Bevölkerung betrachtet, wenn es um Migrationshintergrund geht, wird der Anteil der Personen mit einem Migrationshintergrund erheblich unterschätzt. Im Jahr 2005 hatten knapp zwei Millionen Einwohner Nordrhein-Westfalens eine ausländische Staatsangehörigkeit. Dies entspricht 10,8 % der Bevölkerung. Mittlerweile sind viele Zuwanderer bereits eingebürgert oder sind als Aussiedler bzw. Aussiedlerinnen gekommen und haben somit die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Zahl derer, die tatsächlich seit 1950 über die Außengrenzen Deutschlands zugewandert sind, ist deutlich höher. 2,5 Millionen Personen sind selbst zugewandert, dies entspricht 13,6 % der Gesamtbevölkerung.
Für Integrationsfragen sind auch die Kinder der Zugewanderten - ist also auch die zweite Generation relevant. Seit der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Jahr 2000 erhalten Kinder von ausländischen Eltern bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Identifikation dieser Personen erfolgt über den Migrationsstatus der Eltern. Wenn ein Elternteil zugewandert ist oder eine ausländische Staatsangehörigkeit hat, werden auch die Kinder der Gruppe mit Migrationshintergrund zugeordnet.
In NRW haben 4,1 Millionen Personen einen Migrationshintergrund. Dies entspricht 22,4 % der Bevölkerung. Diese Personen sind entweder ausländische Staatsbürger oder im Ausland geboren oder sie haben Eltern, die im Ausland geboren sind oder eine ausländische Staatsangehörigkeit haben. Eine Person kann mehrere dieser Merkmale aufweisen, etwa zugewandert sein und eine ausländische Staatsangehörigkeit haben. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird diese Gruppe im Folgenden auch als Zugewanderte bezeichnet.
Die Betrachtung von Integrationsindikatoren konzentriert sich auf die Altersgruppe der 25- bis 35-Jährigen. Diese Altersgruppe hat die schulische und berufliche Ausbildung weitgehend abgeschlossen. Unter Integrationsgesichtspunkten ist sie von besonderem Interesse, da sie sich aus der zweiten Generation und Neuzuwanderern zusammensetzt. Rund die Hälfte der Personen mit Migrationshintergrund dieser Altersgruppe sind im Alter von 16 und mehr Jahren zugewandert, jeweils ein Viertel ist in Deutschland geboren bzw. im Alter von höchstens 15 Jahren zugewandert. Neben der Gruppe mit Migrationshintergrund werden speziell Türkinnen und Türken betrachtet, da sich für diese Gruppe besondere Probleme am Arbeitsmarkt abzeichnen.
Bildungsstruktur: Die Bildungsstruktur von Männern mit und ohne Migrationshintergrund unterscheidet sich erheblich: Während nur 2,1 % der nicht zugewanderten Männer ohne Hauptschulabschluss bleiben, beträgt dieser Prozentsatz bei den Männern mit Migrationshintergrund 9,8 % und bei den türkischen Männern sogar 16,3 %. Über die (Fach-)Hochschulreife verfügen 46,5 % der nicht zugewanderten, 32,6 % der zugewanderten und 16,3 % der türkischen Männer.
Bei den Frauen sind diese Unterschiede noch stärker ausgeprägt. Während sich die Bildungsstruktur der nicht zugewanderten Frauen etwas positiver darstellt als bei der entsprechenden Gruppe von Männern, ist es bei ausländischen Frauen umgekehrt: 15,2 % der Frauen mit Migrationshintergrund haben keinen allgemeinbildenden Abschluss, bei den Türkinnen trifft dies auf nahezu ein Drittel zu (Abbildung 1).
Arbeitsmarktzugang nach Bildungsgrad: Die Erwerbsquote ist ein Indikator für die Erwerbsorientierung. Sie gibt den Anteil der Erwerbspersonen (Erwerbstätige und Erwerbslose) an allen Personen in der Altersgruppe der 25- bis 35-Jährigen wieder. Bei den Männern zeigt sich bei der Gruppe ohne allgemeinbildenden Abschluss, dass Zuwanderer und insbesondere Türken eine höhere Erwerbsneigung aufweisen als die kleine Gruppe nicht Zugewanderter ohne allgemeinbildenden Abschluss. Bei Männern mit (Fach-) Hochschulreife weisen zugewanderte Männer eine niedrigere Erwerbsquote auf als nicht zugewanderte, bei türkischen Männern dieser Bildungsgruppe liegt die Erwerbsbeteiligung hingegen nur wenig unter der von nicht Zugewanderten.
Bei Frauen zeigt sich ein anderes Bild. Bei allen Bildungsgruppen weisen zugewanderte Frauen eine niedrigere Erwerbsquote auf als nicht zugewanderte. Die Erwerbsquoten der türkischen Frauen sind jeweils niedriger als die der zugewanderten Frauen insgesamt. Für Frauen gilt, dass die Erwerbsquote mit dem Bildungsgrad ansteigt. Lediglich zugewanderte Frauen mit Fachoberschulreife beteiligen sich häufiger am Erwerbsleben als Frauen mit (Fach-)Hochschulreife. Von den nicht zugewanderten Frauen mit (Fach-)Hochschulreife zählen 81,4 % zu den Erwerbspersonen; bei den türkischen Frauen trifft dies lediglich für jede Zweite zu (Abbildung 2).
Die Erwerbstätigenquote (Anteil der Erwerbstätigen an den 25- bis 35-Jährigen) der zugewanderten und insbesondere der türkischen Männer ohne Hauptschulabschluss ist höher als die der nicht Zugewanderten ohne Abschluss. Bei den übrigen Bildungsgruppen ist dies umgekehrt. Am deutlichsten sind die Unterschiede bei der (Fach-)Hochschulreife. Von den nicht zugewanderten Männern mit diesem Abschluss sind 83,0 % erwerbstätig, von den zugewanderten sind es 70,6 % und von den türkischen Männern 64,3 %.
Bei den Frauen zeigen sich auf allen Bildungsstufen wesentlich stärkere Unterschiede. Von den nicht zugewanderten Frauen mit Hochschulreife sind 78,0 % erwerbstätig, während es bei den zugewanderten Frauen lediglich 55,6 % sind, bei türkischen Frauen 40,0 % (Abbildung 3).
Die Erwerbslosenquote (Anteil der Erwerbslosen an den Erwerbspersonen) kann aufgrund der geringen Fallzahlen bei den höheren Qualifikationsgruppen für Türkinnen und Türken nicht ausgewiesen werden. Sowohl für zugewanderte als auch für nicht zugewanderte Männer ist die Erwerbslosenquote umso niedriger, je höher der Qualifikationsgrad ist. Die Werte für die Zugewanderten liegen jedoch jeweils höher, und die Unterschiede sind bei den höheren Bildungsgruppen stärker ausgeprägt als bei den niedrigen. Von den nicht zugewanderten Männern ohne Hauptschulabschluss sind 26,7 % erwerbslos, bei den zugewanderten ist es mit 31,4 % ein etwas größerer Teil. Von der Gruppe mit (Fach-)Hochschulreife sind 4,9 % der nicht zugewanderten, aber 13,6 % der zugewanderten Männer erwerbslos. Für Frauen ergibt sich ein ähnliches Bild, allerdings ist die Erwerbslosenquote der zugewanderten Frauen mit (Fach-)Hochschulreife (9,7 %) niedriger als die der zugewanderten Männer (Abbildung 4).
Die unterschiedliche Erwerbsbeteiligung von Frauen mit Migrationshintergrund lässt sich zumindest zum Teil durch eine unterschiedliche Erwerbsorientierung erklären. Von den nichterwerbstätigen Frauen mit Migrationshintergrund haben 79,0 % keinen Erwerbswunsch. Differenziert nach dem Bildungsgrad sind die Unterschiede nur gering. Familiäre Verpflichtungen werden mit Abstand als wichtigster Grund für eine Nichterwerbstätigkeit genannt. Diese Erklärung kann jedoch nicht für die höhere Betroffenheit von Erwerbslosigkeit angeführt werden. Zwar lassen sich auch hier für die Personen mit Migrationshintergrund Bildungserträge in Form von niedrigeren Erwerbslosenquoten erkennen, doch gerade bei den Gruppen mit höherer Bildung ist die Erwerbslosenquote bei den Zugewanderten höher als bei der entsprechenden Vergleichsgruppe. Folglich vermitteln auch formal gleiche Bildungsabschlüsse keine gleichen Zugangschancen zum Arbeitsmarkt.
Stellung im Beruf: Für die Stellung im Beruf wird hier der Arbeiteranteil betrachtet. Dieser ist umso niedriger, je höher der Bildungsgrad ist. Allerdings ist der Arbeiteranteil bei den zugewanderten Männern auf allen Qualifikationsstufen jeweils deutlich höher. Von der Gruppe mit (Fach-)Hochschulreife sind 7,1 % der Männer ohne, aber 23,6 % der Männer mit Migrationshintergrund als Arbeiter tätig, bei den türkischen Männern dieser Bildungsgruppe sind es sogar 40,8 %. Ein ähnliches Bild zeigt sich auch bei Frauen. Allerdings unterscheidet sich der Arbeiterinnenanteil der Frauen ohne Bildungsabschluss nur unwesentlich nach dem Migrationshintergrund. Lediglich türkische Frauen ohne allgemeinbildenden Abschluss weisen mit 91,3 % einen überdurchschnittlich hohen Arbeiterinnenanteil auf. Bei Frauen mit Hauptschulabschluss sind die Unterschiede allerdings schon deutlich: 33,0 % der Frauen ohne, im Vergleich zu 55,4 % der Frauen mit Migrationshintergrund, sind als Arbeiterinnen tätig. Von den Türkinnen mit Hauptschulabschluss sind 68,3 % als Arbeiterinnen tätig. Von der Gruppe der Frauen mit (Fach-)Hochschulreife sind 2,8 % der Frauen ohne und 11,3 % der Frauen mit Migrationshintergrund als Arbeiterinnen tätig. Von den Türkinnen mit diesem Abschluss sind es mehr als ein Viertel (Abbildung 5).
Für die zweite Generation, also für in Deutschland geborene Kinder von Zuwanderern, könnten günstigere Voraussetzungen für die Arbeitsmarktintegration angenommen werden, weil sie das deutsche Bildungssystem durchlaufen hat und entsprechend für die Erfordernisse des Arbeitsmarktes ausgebildet sein sollte. Im Folgenden wird die zweite mit der ersten Generation von Zuwanderern der gleichen Altersgruppe und somit mit den unmittelbaren Konkurrenten am Arbeitsmarkt verglichen.
Für die zweite Generation zeigt sich eine günstigere Bildungsstruktur als für Zugewanderte. Während 4,1 % der Männer der zweiten Generation ohne Schulabschluss sind, sind es 11,8 % der zugewanderten Männer der ersten Generation. Bei den höheren Abschlüssen weisen Männer der zweiten Generation mit einem Anteil von 37,8 % mit (Fach-)Hochhochschulreife ebenfalls einen höheren Anteil auf als Zugewanderte der ersten Generation (31,3 %). Bei türkischen Männern fallen die Unterschiede ebenfalls deutlich aus. 5,5 % der zweiten Generation sind ohne allgemeinbildenden Abschluss im Vergleich zu 21,7 % der zugewanderten Türken der ersten Generation.
Noch stärker als bei Männern sind die Unterschiede bei Frauen ausgeprägt. 5,9 % der zweiten Generation sind ohne allgemeinbildenden Abschluss, bei den Zugewanderten der ersten Generation sind es 17,1 %. Über die (Fach-)Hochschulreife verfügen 40,0 % der Frauen der zweiten Generation - und somit ein etwas höherer Anteil als bei Männern der zweiten Generation - im Vergleich zu 27,9 % der zugewanderten Frauen der ersten Generation. Türkische Frauen der zweiten Generation erreichen etwas seltener die (Fach-)Hochschulreife als türkische Männer und bleiben häufiger ohne allgemeinbildenden Schulabschluss (Abbildung 6).
Die durchschnittlich höhere Bildungsstruktur der zweiten Generation wirkt sich bei Männern nicht auf den Zugang zum Arbeitsmarkt aus. Lediglich bei türkischen Männern zeigen sich für die zweite Generation kleinere Vorteile bei der Erwerbsbeteiligung gegenüber Zugewanderten insgesamt, im Vergleich zu türkischen zugewanderten Männern der ersten Generation ist die Erwerbsquote jedoch niedriger.
Klare Unterschiede ergeben sich hingegen bei den Frauen. Während 58,0 % der Frauen der zweiten Generation erwerbstätig sind, trifft dies lediglich auf 41,5 % der zugewanderten Frauen der ersten Generation zu. Bei türkischen Frauen ist die Erwerbsbeteiligung zwar insgesamt niedriger, doch auch hier ist sie bei Frauen der zweiten Generation höher. 37,8 % der türkischen Frauen der zweiten Generation sind erwerbstätig im Vergleich zu 27,9 % der zugewanderten Frauen der ersten Generation. Kaum Unterschiede zeigen sich hingegen bei der Erwerbslosigkeit. Hier sind sowohl Frauen der zweiten Generation als auch zugewanderte Frauen der ersten Generation in hohem Maße betroffen (Abbildung 7).
Wird der Blick nur auf Zuwanderer gerichtet, wird die Integrationsbilanz unterschätzt: Der integrierte Teil der ausländischen Bevölkerung ist nicht nur eher bereit, sich einbürgern zu lassen, die Einbürgerung setzt auch ein Mindestmaß an Integration voraus. Voraussetzungen sind unter anderem eine ausreichende Sprachkompetenz und das Bestreiten des eigenen Lebensunterhalts. Außerdem ist eine Einbürgerung in der Regel erst nach acht Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich (§ 85 Abs. 1 AuslG). Aus Fallzahlgründen wird für den folgenden Vergleich nicht die 25- bis 35-jährige Bevölkerung betrachtet, sondern die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (15 bis 65 Jahre). Die Bildungsstruktur von Eingebürgerten unterscheidet sich deutlich von jener ausländischer Personen. Während 13,3 % der Eingebürgerten im Jahr 2005 ohne schulischen Bildungsabschluss sind, liegt dieser Wert bei der ausländischen Bevölkerung bei 24,0 %. Über eine (Fach-)Hochschulreife verfügen 31,2 % der Eingebürgerten im Vergleich zu 23,4 % der ausländischen Bevölkerung. Bei Personen türkischer Herkunft zeigen sich noch deutlichere Bildungsunterschiede als bei Personen ausländischer Herkunft insgesamt. 20,4 % der Eingebürgerten türkischer Herkunft sind ohne allgemeinbildenden Schulabschluss, bei der Gruppe mit türkischer Nationalität sind es hingegen 38,3 %. Die (Fach-) Hochschulreife haben 20,5 % der Eingebürgerten türkischer Herkunft, aber 8,1 % derer mit türkischer Nationalität (Abbildung 8). Auch in den Arbeitsmarkt sind Eingebürgerte besser integriert als Ausländerinnen und Ausländer. Die Erwerbstätigenquote (Anteil der Erwerbstätigen an der 15- bis 65-jährigen Bevölkerung) der Eingebürgerten liegt mit 56,2 % deutlich über der der ausländischen Bevölkerung mit 48,0 %. Von den Eingebürgerten türkischer Herkunft sind 52,5 % erwerbstätig, bei der Gruppe mit türkischer Nationalität dagegen nur 40,9 %. Eingebürgerte sind in geringerem Maße von Erwerbslosigkeit betroffen als ausländische Staatsangehörige. Die Erwerbslosenquote der Eingebürgerten lag bei 17,8 %, die der ausländischen Staatsangehörigen bei 22,4 %. Bei den Eingebürgerten türkischer Herkunft liegt die Erwerbslosenquote bei 19,7 %. Bei türkischen Staatsangehörigen liegt sie mit 25,3 % deutlich höher.
Eingebürgerte sind im Vergleich zu Ausländerinnen und Ausländern häufiger als Angestellte und seltener als Arbeiterinnen und Arbeiter tätig. 2005 waren 51,2 % der Gruppe mit ausländischer Nationalität in Arbeiterberufen tätig, bei den Eingebürgerten dage- Tabelle: Merkmale der Arbeitsmarktintegration von Eingebürgerten in NRW 2005 gen nur 40,7 %. Auch für Eingebürgerte türkischer Herkunft gilt, dass sie deutlich häufiger als Angestellte und seltener als Arbeiterinnen und Arbeiter tätig sind als Personen mit türkischer Nationalität. Hier sind die Unterschiede jedoch deutlich stärker ausgeprägt als bei Eingebürgerten insgesamt. 49,1 % der Eingebürgerten türkischer Herkunft sind als Arbeiterinnen und Arbeiter tätig, bei der Gruppe mit türkischer Nationalität sind es 69,1 % (Tabelle).
Aus den vorliegenden Daten für NRW kann geschlossen werden, dass die Arbeitsmarktintegration der Personen mit Migrationshintergrund noch nicht vollzogen ist. Die Bildungsstruktur von zugewanderter und nicht zugewanderter Bevölkerung unterscheidet sich erheblich. Auch die Teile der jungen Zuwanderer im Alter von 25 bis 35 Jahren mit höheren Bildungsabschlüssen weisen eine niedrigere Erwerbsbeteiligung auf und finden seltener Zugang zu höheren Positionen. Die Differenzierung nach der Generation ergibt zwar günstigere Werte für die zweite Generation, allerdings sind deren Arbeitsmarktprobleme an der hohen Erwerbslosenzahl deutlich ablesbar. Werden jedoch Eingebürgerte in die Integrationsbilanz einbezogen, so ergibt sich ein günstigeres Bild als bei reiner Abgrenzung nach Nationalität. Allerdings ist auch für Eingebürgerte die Integration in den Arbeitsmarkt keinesfalls vollzogen.