Recht Die Rechte von Versicherten werden gestärkt. Der Bundestag beschloss am 5. Juli mit den Stimmen der Koalition und der Fraktion Bündnis 90/Grünen eine Reform des 99 Jahre alten Versicherungsrechts ( 16/3945 , 16/5862 ). Verankert wird der Anspruch der Versicherten auf Überschussbeteiligung. Damit können Verbraucher mit zum Teil deutlich höheren Gewinnen aus ihren Lebensversicherungen rechnen. Ferner sieht das Gesetz vor, dass Versicherungsunternehmen den Versicherten eine Modellrechnung über die möglichen Leistungen übergeben müssen.
Kündigt der Versicherte den Vertrag vorzeitig, darf die Versicherung ihm daraus keine besonderen Nachteile entstehen lassen. Das Gesetz enthält außerdem eine Pflicht zur Aufklärung und Beratung der Kunden, bevor diese einen Vertrag unterschreiben. Zum Thema Kündigungsrecht sieht das Gesetz vor, dass der Versicherte zum Ende des dritten und dann jedes folgenden Versicherungsjahres den Vertrag beenden darf.
Die FDP-Fraktion stimmte gegen das Gesetz, unter anderem weil aus ihrer Sicht bei Pflichtversicherungen keine zwingende Notwendigkeit für einen Direktanspruch des Geschädigten gegen den Versicherer besteht. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen begrüßte das Gesetz. "Verbraucherfeindlichen Regelungen" würden abgeschafft und Versicherer zu einem faireren Umgang mit ihren Kunden verpflichtet. Künftig würden die Versicherten relevante Informationen vor Abschluss des Vertrages erhalten.