Das Rettungsassistentengesetz soll 17 Jahre nach seinem Inkrafttreten novelliert werden. Wie die Reform aussehen soll, dazu äußerten die Experten in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses am 4. Juli allerdings unterschiedliche Vorstellungen. Der Sitzung lag ein Antrag der FDP-Fraktion ( 16/3343 ) zugrunde, in dem unter anderem gefordert wird zu klären, welche Maßnahmen eine patientenorientierte Notfallversorgung garantieren könnten.
Mehrere Sachverständige betonten, dass die Notfallversorgung derzeit nicht in Gefahr sei. Gerade in ländlichen Gebieten könne es aber "perspektivisch gesehen zu Engpässen kommen", räumte Norbert Kronenberg vom Deutschen Städtetag ein.
Der Vorsitzende des Deutschen Berufsverbandes Rettungsdienst (DBRD), Marco K. König, forderte eine größere Handlungskompetenz für Rettungsassistenten, insbesondere für Fälle, in denen der Notarzt deutlich nach den Rettungsassistenten eintreffe. "Der Rettungsassistent benötigt künftig einen eindeutig formulierten Auftrag ohne Rechtsunsicherheiten", sagte er. Der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND), Detlef Blumenberg, warnte hingegen davor, dass Rettungsassistenten Bereiche der notärztlichen Versorgung übernehmen. Auch bei einer Blinddarmoperation werde schließlich zu Recht erwartet, dass ein Chirurg den Eingriff vornimmt und nicht die OP-Schwester. mpi z