Für eine Verschärfung der Emissionsgrenzwerte für Heizungsanlagen zur Verfeuerung nachwachsender Rohstoffe hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt und am 23. Januar die zugrundeliegende Eingabe einstimmig dem Bundesumweltministerium (BMU) "als Material" überwiesen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" gegeben. Der Petent wies vor allem auf die vergleichsweise hohen Emissionen von Heizungsanlagen zur Verfeuerung nachwachsender Rohstoffe, besonders von Holzpellets, hin.
Bei der vom Ausschuss eingeleiteten parlamentarischen Prüfung erklärte das BMU, dass kleine Feuerungsanlagen in Wohnungen eine bedeutende Quelle für zum Teil stark gesundheitsgefährdende Luftschadstoffe seien. Vor allem Festbrennstoff- Anlagen trügen zu diesen Emissionen maßgeblich bei. Während sich die Schadstoffemissionen anderer Quellen tendenziell rückläufig entwickelten, sei bei diesen Anlagen wegen des verstärkten Holzeinsatzes von einem Emissionsanstieg auszugehen. Zu den umweltbelastenden Emissionen trügen vor allem alte Einzelraumfeuerstätten bei: Davon gebe es in Deutschland rund 14 Millionen, von denen mehr als 50 Prozent vor 1988 aufgestellt worden seien.
Der Ausbau energetischen Nutzung von Holz sei aus Klimaschutzgründen positiv zu beurteilen, umweltpolitisch sei dies jedoch nur dann akzeptabel, wenn er unter Einsatz moderner Anlagentechnik möglichst umweltverträglich erfolge.