Einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 400 Millionen Euro für das Arbeitslosengeld II hat der Bundesfinanzminister auf Antrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zugestimmt. Zudem ist der Deckungsvermerk in Höhe von einer Milliarde Euro in diesem Bereich in Anspruch genommen worden. Das geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung ( 16/7450) hervor. Die höheren Zahlungen für das Arbeitslosengeld II von insgesamt bis zu 1,4 Milliarden Euro ergäben sich aus einer höheren Anzahl der Bedarfsgemeinschaften. Zugestimmt hat der Finanzminister außerdem überplanmäßigen Ausgaben bis zur Höhe von 50 Millionen Euro für die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für Langzeitarbeitslose ( 16/7449), sowie bis zu einer Höhe von 30 Millionen Euro für Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz ( 16/7448).
Mehr Geld musste auch für Eltern- und Erziehungsgeld ( 16/7723) ausgegeben werden. Hier betrug die überplanmäßige Ausgabe für Erziehungsgeld 30 Millionen Euro und für Elterngeld 110 Millionen Euro. Bereits im Dezember war eine weitere überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 70 Millionen Euro für Erziehungsgeld und 130 Millionen Euro für Elterngeld angefallen. Für Ausgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz wurde eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 6 Millionen Euro fällig ( 16/7681) und für Versorgungsbezüge für Beschädigte 50 Millionen Euro ( 16/7457). Die überplanmäßige Ausgabe für Zahlungen nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz betrug 15,4 Millionen Euro ( 16/7272). Ursächlich dafür ist das 2007 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR.