Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen setzt sich dafür ein, dass bei der pauschalierten Regelleistung des Arbeitslosengeldes II (Alg II) individuelle Besonderheiten berücksichtigt werden. Das betreffe etwa Sonderausgaben bei der Bekleidung aufgrund von Übergrößen, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag ( 16/7838), den der Bundestag am 14. Februar zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwies. So seien Kindern und Jugendlichen zusätzliche Sachleistungen zu gewähren, solange kein eigenständiger Regelsatz für Kinder und Jugendliche existiert.
Die pauschalierte Regelleistung, die im Zuge der Arbeitsmarktreform Hartz IV eingeführt wurde, soll den Bedarf für Ernährung, Kleidung, Körperpflege und Ähnliches abdecken. Verglichen mit der früheren Regelung wird diese nur mit wenigen einmaligen Beihilfen ergänzt.
Die Grünen wenden sich zudem gegen eine Regelung der zum Jahresanfang in Kraft getretenen Alg-II-Verordnung, wonach beispielsweise die Verpflegung bei einem Krankenhausaufenthalt auf die Regelleistung angerechnet wird. Dies könne eine Kürzung der Regelleistung um bis zu 35 Prozent nach sich ziehen, schreibt die Fraktion. Die Regierung ignoriere damit die Zustimmung des Bundestages zum Beschluss des Petitionsausschusses ( 16/6618), in dem er sich gegen die Kürzung bei einem Krankenhausaufenthalt ausspricht.
Ferner problematisieren die Abgeordneten die Berechnung der Einkommen von Selbstständigen, die ergänzendes Alg II bekommen. Künftig solle der Abzug von Betriebsausgaben nicht mehr nach den Maßstäben des Steuerrechts erfolgen, sondern weitgehend dem Ermessen der Fallmanager im Jobcenter unterliegen. Diese Regelung müsse die Bundesregierung rückgängig machen, verlangen die Grünen.