GERICHTE
Bundesrat für mehr Videokonferenztechnik
Videokonferenztechnik soll nach Meinung des Bundesrates in deutschen Gerichten verstärkt zum Einsatz kommen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat er einen Gesetzentwurf ( 16/7956) vorgelegt.
Das Gesetz erweitere die Möglichkeit, Zeugen, Sachverständige und Dolmetscher durch Bild- und Tonübertragung zu hören. Die Zuschaltung per Videokonferenztechnik erspare Reisen von Prozessbeteiligten, auf deren persönliche Anwesenheit es in aller Regel nicht ankomme. Durch eingesparte Reisekosten und reduzierten Zeitaufwand werde der Prozess so insgesamt kosten- günstiger.
Das vorliegende Gesetz erweitere videogestützte Prozesshandlungen konsequent auf zahlreiche Bereiche unterschiedlicher gerichtlicher, aber auch staatsanwaltschaftlicher Verfahren. Die Entscheidung, ob solche Technik zum Einsatz komme, liege dabei immer beim Gericht selbst, so die Länderkammer.
Die Bundesregierung begrüßt das Anliegen der Länder, durch Einsatz von moderner Technik die Teilname an gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren für die Beteiligten zu erleichtern. Durch eine vermehrte Nutzung von Videotechnik könnten aufwändige und zeitintensive Anreisen zum Gericht vermieden werden. Man stehe deshalb dem Einsatz von Videokonferenztechnik "grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber". Allerdings sollte nach Meinung der Regierung nicht in allen vom Bundesrat vorgeschlagenen Fällen der "Grundsatz der Unmittelbarkeit", der auch einen "höchst persönlichen Eindruck vom Zeugen oder Angeklagten" erfordere, eingeschränkt werden. Es müsse in das Ermessen des Gerichts gestellt werden, ob es den Einsatz von Videotechnik genehmige.