Das Ziel der Bundesregierung ist klar formuliert: Mit einer nun im Bundestag mit Koalitionsmehrheit und den Stimmen der FDP beschlossenen Verordnung ( 16/7605) soll die Luftqualität verbessert werden. Emissionsfrachten für Stickstoffoxide sollen abgesenkt und neue Rahmenbedingungen beispielsweise für Müllverbrennungsanlagen geschaffen werden. Mit der Verordnung wird das Bundesimmissionsschutzgesetz umgesetzt, mit dem unter anderem Luftschadstoffe reduziert werden sollen. "Vor dem Hintergrund des Atomausstiegs ist der Einsatz fossiler Brennstoffe unverzichtbar", heißt es in der Begründung der Bundesregierung. Das gleichzeitige Bemühen um eine klimaneutrale Energieproduktion führe vorübergehend durch den erhöhten Einsatz fossiler Energieträger zu einem verstärkten Ausstoß von Luftschadstoffen.
An diesem Punkt gibt es Unstimmigkeiten in der Regierungskoalition: Die Unionsfraktion stellte schon in den Beratungen des Umweltausschusses ( 16/7942) klar, dass sie nicht für einen Atomausstieg sei, der zu einem höheren Kohlendioxidausstoß führe. Der SPD betonte, dass sie an der geltenden Rechtslage beim Atomausstieg festhalte. Trotzdem teilten beide Fraktionen das Anliegen der Regierung und empfahlen im Ausschuss die Annahme der Verordnung - unter Kritik von Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen.
Es gebe auch Möglichkeiten, einen Atomausstieg zu vollziehen und dabei Klimaschutz zu praktizieren, heißt es bei den Grünen. Die Verordnung sei "klimapolitisch unambitioniert und kontraproduktiv". Die Minderung von Stickoxiden trage nicht unmittelbar zum Klimaschutz bei, begründete die Linksfraktion ihre Enthaltung. Die Verordnung sei nichts Halbes und nichts Ganzes. Die FDP lobte hingegen, dass die Regierung neben der Kohledioxid-Reduzierung auch die Verminderung weiterer Luftschadstoffen beabsichtigt. Die neuen Regeln seien notwendig und angemessen.