Gegen das Votum der Grünen bei Enthaltung von FDP und Linksfraktion hat der Bundestag am 14. Februar eine neue Führungsstruktur für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beschlossen. Den Regierungsentwurf ( 16/7078) nahm er in der vom Finanzausschguss geänderten Fassung ( 16/8083) an. Die 2002 aus den früheren Bundesämtern für das Kreditwesen, für Versicherungen und für den Wertpapierhandel hervorgegangene Behörde hatte mit Jochen Sanio bisher einen Präsidenten an der Spitze. Künftig wird sie von einem Kollegium, bestehend aus dem Präsidenten und vier Exekutivdirektoren, geführt. Ein Exekutivdirektor ist zugleich Stellvertreter des Präsidenten. Die Exekutivdirektoren sind für die Bereiche Querschnittsaufgaben/Innere Verwaltung, Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht und Wertpapieraufsicht zuständig. Der Präsident vertritt die Behörde nach außen und berichtet dem Verwaltungsrat über die Geschäftstätigkeit der BaFin. Die Exekutivdirektoren berichten dem Verwaltungsrat über ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich.