So kann es auf den Finanzmärkten nicht weitergehen, jedenfalls nicht für Die Linke und für die Grünen im Bundestag. Beide Fraktionen haben die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert. Die Linke verlangt, dass die Regierung eine Vorreiterrolle übernimmt, um Regulierungslücken auf den Finanzmärkten zu schließen ( 16/7191). Die Grünen fordern sogar ein ganzes Bündel von Gesetzesänderungen und Initiativen im Steuer- und Kapitalmarktrecht ( 16/7531). Das Parlament hat beide Anträge am 15. Februar zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen.
Die Linksfraktion will beispielsweise die jetzige Praxis des Kreditverkaufs in Deutschland einschränken. Kreditverkäufe ohne die Zustimmung des Kreditnehmers sollte es nach Ansicht der Abgeordneten nicht mehr geben. Im Mittelpunkt der Geschäftstätigkeit von Landesbanken müsse wieder die Unternehmensfinanzierung stehen. Riskante Anlagen ohne strukturpolitischen Nutzen seien zu vermeiden. Einschränken will die Fraktion auch die Anlagemöglichkeiten von betrieblichen Pensionsfonds und privaten Altersvorsorge-Fonds in risikoreichen Finanzprodukten.
Erweitert werden müsse hingegen die Haftung von Unternehmensvorständen und Aufsichtsräten, so die Abgeordneten. Vor allem die Haftung für falsche Kapitalmarktinformationen nimmt die Fraktion dabei in den Fokus. Ebenso solle die 1991 abgeschaffte Börsenumsatzsteuer wieder eingeführt werden. Die zum Jahresbeginn in Kraft getretenen so genannten Basel-II-Regelungen über die Eigenkapitalanforderungen an Kreditinstitute will Die Linke so überarbeitet haben, dass auch Kreditverbriefungs- und Zweckgesellschaften von ihnen erfasst werden.
Zudem solle die Abhängigkeit von Rating-Agenturen und bankinternen Risikomodellen verringert werden, heißt es weiter. Solange es keine "öffentlichen und unparteiischen" Rating-Agenturen gebe, müsse die Regierung ein staatliches Zulassungsverfahren und eine öffentliche Qualitätskontrolle für Rating-Agenturen schaffen. Für Geschäfte von Banken mit Hedgefonds fordern die Abgeordneten eine Mindestkapitalpflicht. Schließlich solle eine so genannte Tobin-Steuer kurzfristige Geschäfte unattraktiver machen und bei Turbulenzen auf den Finanzmärkten "mehr Zeit zum Handeln" verschaffen.
Die Grünen setzen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Aufsichtsbehörde an. Sie solle von der Bundesbank die alleinige Zuständigkeit für die Bankenaufsicht übernehmen, während die Bundesbank alle für die Geldpolitik notwendigen Informationen erhalten müsse. Vor kurzem hatten sich aber BaFin und Bundesbank über eine Neuabgrenzung ihrer Zuständigkeiten für die Finanzaufsicht verständigt. Die nichtöffentliche Bestellung des BaFin-Präsidenten durch das Bundesfinanzministerium will die Fraktion durch ein "transparentes Verfahren" ersetzen. Zudem solle der BaFin-Verwaltungsrat verkleinert und stärker mit unabhängigen Experten besetzt werden.
Ziel müsse es sein, heißt es in dem Antrag weiter, ein europäisches System der Finanzaufsichtsbehörden und eine Rahmenordnung für die Rating-Agenturen zu schaffen. Auch sei zu prüfen, wie Finanzprodukte so in die Umsatzbesteuerung einbezogen werden können, dass das EU-Recht gewahrt bleibt. Im Steuerrecht dürften einzelne Finanzierungs- und Gesellschaftsformen sowie Finanzprodukte nicht durch Sonderregelungen privilegiert werden, betonen die Abgeordneten. Zweckgesellschaften müssten aufsichts- und handelsrechtlich erfasst werden.
Eine weitere Forderung besagt, Bankkredite an Hedgefonds oder Zweckgesellschaften mit mehr Eigenkapital zu unterlegen als Kredite an regulierte Banken, Versicherungen oder Industrieunternehmen. Für Kapitalmarktinformationen verantwortliche Manager sollten auch zivilrechtlich dafür haften. Die Zahl der Aufsichtsratsmandate muss den Grünen zufolge schließlich auf fünf pro Person beschränkt und der direkte Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat untersagt werden.