Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 14. Februar einen Regierungsentwurf zur Rechsbereinigung und zur Änderung des Münzgesetzes ( 16/7616) in geänderter Fassung beschlossen. Er folgte damit einer Empfehlung des Finanzausschusses ( 16/8082). Danach kann die Bundesbank für den Umtausch von Euro-Münzen, die für den Umlauf nicht geeignet sind, Gebühren erheben. Die Änderung geht auf eine Empfehlung der EU-Kommission zurück und zielt darauf ab, in der Euro-Zone gleiche Bedingungen für den Umtausch von Euro-Münzen zu schaffen. Darüber hinaus werden 26 Gesetze und 24 Verordnungen aus dem Bereich des Bundesfinanzministeriums aufgehoben, weil sie nicht mehr benötigt werden. Der Bundestag nahm auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen eine weitere Gesetzesänderung mit auf, die der Bundesrat angeregt hatte. Dadurch wird die Zuständigkeit für in Deutschland tätige polnische Bauunternehmen und deren Arbeitnehmer auf die Finanzämter in Oranienburg und Cottbus aufgeteilt. Bislang ist dafür allein das Finanzamt in Oranienburg zuständig. Begründet wird die Aufteilung mit gestiegenen Fallzahlen.