Experten der Innen- und Rechtspolitik haben sich in einer Sitzung des EU-Ausschusses am 5. März für eine Ratifizierung des Vertrags von Lissabon ausgesprochen. In dem zweiten Fachgespräch zum so genannten "Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts" wurden unter anderem neben der gegenseitigen Anerkennung des Strafrechts auch die Kompetenzabgrenzung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten sowie die Frage der parlamentarischen Kontrolle durch das Europaparlament und die nationalen Parlamente erörtert. Peter Altmaier (CDU), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium, erklärte, dass dieser Teil der Vereinbarung zu den "herausragenden Errungenschaften des Reformvertrages" gehöre. Er hob hervor, dass mit dem Vertrag von Lissabon die alte Säulenstruktur früherer Verträge überwunden und eine einheitliche Rechtspersönlichkeit geschaffen worden sei. Professor Stefan Braum von der Fakultät für Rechts-, Wirtschafts- und Finanzwissenschaften der Universität Luxemburg verwies auf das Problem der geteilten Zuständigkeit, die er als "nicht klar begrenzt" bezeichnete.
Auch Professor Jörg Monar von der Robert-Schuman-Universität in Straßburg, hob hervor, dass der Vertrag trotz "einiger Schattenseiten" auch große Fortschritte mit sich brächte. Professor Bernd Schünemann von der Ludwig-Maximilians-Universität München plädierte für eine Verbesserung der demokratischen Struktur und bemängelte "das Fehlen einer europäischen Öffentlichkeit". Nach Auffassung von Oliver Suhr von der Staatskanzlei des Saarlandes, begründet der Vertrag von Lissabon einen Raum, "in dem die nationalen Parlamente aktiv zur Zusammenarbeit beitragen". as