Die Prüfung eines Vereinsverbots für das "Collegium humanum" fordert ein Antrag der Grünen ( 16/8214), den der Bundestag am 6. März in den Innenausschuss überwiesen hat. Bei dem Verein, so die Grünen, handle es sich um ein Schulungszentrum, in dem offen neonazistische und antisemitische Aktivitäten stattfinden würden. Es gehöre zu den ältesten noch betriebenen Seminarhäusern für Rechtsextremisten und sei ein zentraler Sammelpunkt der Holocaust-Leugner. Noch immer besitze das "Collegium humanum" den Status eines gemeinnützigen Vereins, was aus Sicht der Grünen "völlig unverständlich" sei, da die offen volksverhetzenden Aktivitäten des Vereins im demokratischen Rechtsstaat nicht hingenommen und auch noch steuerlich begünstigt werden dürften.
Für bessere Therapiemöglichkeiten bei chronisch Opiatabhängigen setzen sich die Grünen ein. In einem Antrag ( 16/8212), der am 7. März in erster Lesung im Bundestag beraten wurde, fordern sie eine Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung. Bei Patienten mit stabilem Behandlungsverlauf solle die Mitgabe des Substitutionsmedikaments für zwei Tage und die Aushändigung einer Betäubungsmittelverschreibung für mehr als sieben Tage ermöglicht werden. Dies sei nötig, so die Grünen, da sich immer mehr Ärzte, verunsichert durch strafrechtliche Ermittlungen wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, aus der Substitutionsbehandlung zurückziehen würden.
Die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Fragen von Unterhaltssachen, die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen und die Zusammenarbeit im Bereich der Unterhaltspflichten sind nach Auffassung der FDP-Fraktion bei einem Verstoß gegen das Grundgesetz weiterhin abzulehnen. Die Liberalen fordern deshalb die Bundesregierung auf, sie solle bei den Verhandlungen im Europäischen Rat darauf hinwirken, dass dieses Recht erhalten bleibt, heißt es in einem Antrag ( 16/8377). Es müsse den deutschen Justizbehörden das Instrumentarium an die Hand gegeben werden, bei einer Verletzung des Grundgesetzes ausländische Entscheidung nicht vollstrecken zu müssen. Hintergrund dieser Initiative ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, der vorsieht, einer Vollstreckung in solchen Angelegenheit nicht mehr den Verstoß gegen den "innerstaatlichen ordre public" entgegenhalten zu können.
Die CDU hat im Januar 2008 folgende Spenden in Höhe von mehr als 50.000 Euro erhalten: 100.000 Euro von der CLOU Container GmbH in Hamburg, 70.000 Euro von der Evonik Industrie AG in Essen und jeweils 75.000 Euro von Susanne Klatten, Johanna Quandt und Stefan Quandt aus Bad Homburg. Die SPD erhielt 100.000 Euro von der Evonik Industrie AG, wie aus einer Unterrichtung durch den Bundestagspräsidenten ( 16/8169) hervorgeht.