Unverheiratete Paare müssen auch künftig eine künstliche Befruchtung aus eigener Tasche bezahlen. Der Bundestag lehnte am 7. März einen Gesetzentwurf der Linken ( 16/4808), in dem die teilweise Übernahme der Kosten auch für Nichtverheiratete vorgesehen war, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP ab. Die Grünen enthielten sich. Die Abgeordneten folgten einer Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses ( 16/8243).
Die Linke hatte mit ihrem Vorstoß auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagiert, wonach unverheiratete Paare die Kosten für eine künstliche Befruchtung im Gegensatz zu Ehepaaren allein tragen müssen. Dadurch entstehe eine Benachteiligung unverheirateter Paare, "die den gesellschaftlichen Verhältnissen nicht gerecht wird", schreibt Die Linke. Um eine Gleichbehandlung verheirateter und nicht verheirateter Paare zu gewähren, schlug sie eine Änderung im Fünften Sozialgesetzbuch vor. Die Mehrkosten für die Kassen bezifferten die Abgeordneten auf rund 18 Millionen Euro jährlich.
Während die Union die mit einer "künstlichen Befruchtung verbundenen medizinischen und ethischen Problemstellungen" in den Mittelpunkt ihrer Kritik stellte, betonten SPD, FDP und Grüne, dass es sich bei künstlicher Befruchtung um eine "versicherungsfremde Leistung" handle, deren Begrenzung rechtens sei. Für die Liberalen kommt eine Übernahme der Kosten nur in Betracht, "wenn eine Finanzierung über den Bundeszuschuss gewährleistet ist". Die Grünen verwiesen auch auf die schlechten Erfolgsquoten künstlicher Befruchtungen.