Um die Deutsche Flugsicherung (DFS) privatisieren zu können und die bisher hoheitlich geleistete Kontrolle des Luftraumes auch durch private Anbieter zu ermöglichen, will die FDP das Grundgesetz ändern. Flugsicherungsdienste sollen, so fordern die Liberalen in einem Antrag ( 16/7133), der am 7. März im Bundestag debattiert und in den Verkehrsausschuss zur Beratung überwiesen wurde, künftig keine hoheitliche Aufgabe mehr sein, sondern eine "privatwirtschaftliche Tätigkeit", die von zertifizierten Flugsicherungsorganisationen übernommen werden kann. Außerdem, so die Liberalen, solle die Flugsicherung über deutschem Boden auch von ausländischen Gesellschaften, wie zum Beispiel der schweizerischen "Skyguide", geleistet werden können, und die teilweise Kapitalprivatisierung der DFS GmbH solle verfassungsrechtlich ermöglicht werden.
Derzeit ist die Überwachung des Luftraumes in Deutschland - ähnlich wie die des Straßenverkehrs - eine hoheitliche Aufgabe. "Die Luftverkehrsverwaltung wird in bundeseigener Verwaltung geführt", heißt es in Artikel 87d des Grundgesetzes. Seit 1993 nimmt diese Aufgabe die Deutsche Flugsicherung wahr. Weil allerdings zusammen mit der Schaffung des von der Europäischen Union vorangetriebenen so gegannten "Single European Sky", dem einheitlichen europäischen Luftraum, auch eine Liberalisierung der Flugsicherungsdienste einhergehen soll, sollte bereits 2006 mit einem Gesetz zur Umstrukturierung der deutschen Flugsicherung die Voraussetzung für deren Privatisierung geschaffen werden.
Bundespräsident Horst Köhler fertigte das Gesetz allerdings nicht aus, weil es seiner Meinung nach nicht mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen ist. Das deutsche Recht kollidiert deshalb nach Meinung der FDP weiterhin mit dem europäischen Recht und müsse dringend angepasst werden.