Flüchtlinge dürfen künftig in der EU nicht länger als sechs Monate in Abschiebehaft bleiben. Die Haft darf nur angeordnet werden, wenn klar ist, in welches Land der Flüchtling abgeschoben wird. Abschiebehaft als Zermürbungstaktik, um einen Flüchtling zur "freiwilligen" Ausreise zu bewegen, ist verboten. In Ausnahmefällen kann die Haftzeit auf bis zu 18 Monate verlängert werden. Falls ein Mitgliedsstaat ein Wiedereinreiseverbot ausspricht, darf dieses maximal fünf Jahre gelten. Abschiebehäftlinge müssen getrennt von Strafgefangenen untergebracht werden. Minderjährige müssen Gelegenheit zum Schulunterricht erhalten.
Die Regelungen sind Teil der so genannten Rückführungsrichtlinie, die das EU-Parlament am 20. Juni verabschiedet hat. Für viele Abgeordnete ist der Kompromiss die einzige Chance, überhaupt zu einheitlichen Mindeststandards zu kommen: Für Schweden, Niederlande, Malta, Griechenland, Estland und Finnland galten bislang überhaupt keine derartigen Beschränkungen. Dänemark, Irland und Großbritannien klinken sich aus dem Gesetz aus.
Berichterstatter Manfred Weber (EVP) warb mit dem Argument um Zustimmung, man müsse die illegal in Europa lebenden Menschen entweder legalisieren oder abschieben. Die geschätzten acht Millionen Illegalen in Europa lebten in einer "Sklavengesellschaft", würden ausgebeutet und ausgenutzt. Außerdem gebe das neue Gesetz nur Mindeststandards vor. Die Regierungen hätten sich dazu verpflichtet, ihre nationalen Gesetze beizubehalten, falls sie für Flüchtlinge günstiger sind.
Die Richtlinie muss nun von den Mitgliedstaaten innerhalb der nächsten zwei Jahre in nationales Recht umgesetzt werden.