Deutschland wird das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen voraussichtlich nach der Sommerpause ratifizieren. Zurzeit befinde sich diese UN-Konvention in der Abstimmungsphase, sagte eine Vertreterin der Bundesregierung am 18. Juni im Menschenrechtsausschuss. Es werde geprüft, wie sie ins nationale Recht übertragen werden könne. Dabei zeichne sich die Tendenz ab - im Unterschied etwa zu Frankreich, das eine andere Rechtstradition habe -, keinen neuen Straftatbestand in Deutschland zu schaffen. Dies sei insofern nicht notwendig, da alle Handlungen, die mit dem Verschwindenlassen von Personen zu tun haben, bereits strafbar seien. Dem Regierungsbericht zufolge wird Deutschland das Übereinkommen unter zwei Vorbehalten ratifizieren, darunter wegen datenschutzrechtlicher Einwände. So sehe die Konvention vor, dass Angehörige der Opfer ein umfangreiches Informationsrecht erhalten sollen. Das deutsche Recht beschränke dieses aus Gründen des Datenschutzes auf die gesetzlichen Vertreter und die Rechtsbeistände des Opfers. In einigen Punkten werde es wahrscheinlich auch Interpretationserklärungen zur Ratifikationsurkunde geben, so die Bundesregierung. Das UN-Übereinkommen ist nach jahrelangen Vorbereitungen im Dezember 2006 von der 61. Generalversammlung angenommen worden. Deutschland hat es im September 2007 - wie bislang 72 Staaten - unterzeichnet. Ratifiziert haben das Übereinkommen drei Staaten. Ziel der Konvention ist es, das "Verschwindenlassen von Personen" strafrechtlich zu verfolgen. Diese Menschenrechtsverletzung ist vor allem aus Lateinamerika bekannt, betrifft aber nach Regierungsangaben - unter Berufung auf Amnesty International - mehr als 90 Staaten und eine Million Fälle weltweit. Die Vertragsstaaten werden dazu verpflichtet, dieses Verbrechen unter Strafe zu stellen. Vorgesehen ist eine Wiedergutmachung für die Opfer. Ausnahmen sind nicht zugelassen. So dürfen sich Staaten weder auf öffentlichen Notstand, innenpolitische Instabilität und Kriegsgefahr noch auf Kriegszustand berufen, um politische Gegner heimlich zu inhaftieren.