Die Möglichkeit der modernen Apparatemedizin, das Sterben hinauszuzögern, macht vielen Menschen Angst. Was, wenn ich nicht mehr bei Bewusstsein oder bei klarem Verstand bin und den Arzt nicht anweisen kann, die Apparate abzuschalten? So fragen sich viele. Der Wunsch, das vorab in einer Patientenverfügung festzulegen, ist daher verständlich. Geschätzt haben schon acht Millionen Menschen eine solche unterschrieben.
Bislang ist aber nicht im Gesetz verankert, in welchem Maße diese Erklärungen bindend sind. Letztlich entscheidet der Arzt, ob er die Maschinen abstellt, auch wenn der ohne Bewusstsein vor ihm liegende Mensch verfügt hat, in bestimmten Situationen nicht mehr weiterleben zu wollen. Seit langem ringen unterschiedliche Gruppierungen im Bundestag quer über die Fraktionsgrenzen hinweg um ein Gesetz. Die einen, geschart um den SPD-Politiker Joachim Stünker, wollen den Patientenverfügungen weitgehende Verbindlichkeit geben. Ein verständlicher Wunsch, wenn man bei klarem Verstand ist und ein nicht enden wollendes Siechtum fürchtet. Über Stünkers Antrag wird nächste Woche im Bundestag debattiert.
Die andere Seite, auf der die gesamte Unionsfraktion zu finden ist, bemüht sich noch um eine Einigung. Übereinstimmend wird hier aber vor zu großer Reichweite der Patientenverfügung gewarnt mit dem Argument, der Mensch könne seinen Willen nicht grenzenlos voraussehen und empfinde, wenn der Tod tatsächlich naht, vielleicht anders als Jahre zuvor. Kein geringes Argument. Wichtiger als die Vorwegnahme eines unbekannten Krankheitsverlaufs ist es daher, jemanden zu benennen, der den Willen eines geliebten Menschen auch noch dann beurteilen kann, wenn dieser selbst nicht mehr dazu in der Lage ist.