Die Bundesbeteiligung an den Hartz-IV-Wohnkosten der Kommunen wird über das Jahr 2010 hinaus nach der bisherigen Anpassungsformel berechnet. Der Bundestag billigte am 27. Juni mit den Stimmen von Union, SPD und FDP gegen die Stimmen von Die Linke und Grünen einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ( 16/9690, 16/9790), der eine entsprechende Vereinbarung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat umsetzt. Der Haushaltsausschuss erhob keine Einwände ( 16/9791).
Bislang war zum Jahr 2011 eine bundesgesetzliche Neuregelung vorgesehen. Die Kommunen hatten lange dafür gestritten, dass sich die Anpassungsformel an der Entwicklung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung und nicht an der Entwicklung der Zahl der Arbeitslosengeld-II-Bedarfsgemeinschaften orientieren müsse. Das ist nun vom Tisch.
Zugleich billigte der Bundestag die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Wohngeldrecht ( 16/9627). Danach bleibt es sowohl bei der zehnprozentigen Erhöhung des Wohngeldes als auch bei der gesondert ausgewiesenen Heizkostenkomponente.
Dagegen wird die Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern für soziale Transferleistungen verändert: Vom Jahr 2009 an soll das System der Bundesbeteiligung an den Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umgestellt werden. An Stelle des Festbetrags in Höhe von 409 Millionen Euro tritt eine prozentual gestaffelte Kostenverteilung der Nettoausgaben. Im Jahr 2009 übernimmt der Bund zunächst 13 Prozent der Kosten. Diese Quote erhöht sich jährlich um ein Prozent, bis im Jahr 2012 der Höchstsatz von 16 Prozent erreicht ist.
Auch der Bundesrat muss der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses noch bestätigen. Stimmt die Länderkammer zu, kann die Erhöhung des Wohngeldes wie geplant zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.