Für Bahnfahrten wird nicht der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent eingeführt. Dies beschloss der Bundestag am 27. Juni, als er einen Antrag der Linksfraktion ( 16/7524) auf Empfehlung des Finanzausschusses ( 16/9155) mit den Stimmen der übrigen Fraktionen ablehnte. Ebenso wies das Parlament die Forderung der Linken ab, die Mehrwertsteuereinnahmen, die aus Preisen von mehr als 1,40 Euro für den Liter Benzin und 1,30 Euro für den Liter Diesel resultieren, für ein besseres Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs zu verwenden. Ebenso wollte die Linksfraktion erreichen, dass an geringverdienende Pendler ein direkter finanzieller Ausgleich pro Entferungskilometer für steigende Benzinpreise gezahlt wird.
Die Koalition vermisste in dem Antrag einen Finanzierungsvorschlag aufgrund der zu erwartenden "Mindereinnahmen in Milliardenhöhe". Daher müsse nach anderen Wegen gesucht werden, um den Anstieg der Kraftstoffpreise sozial abzufedern. Auch die FDP lehnte die vorgeschlagene Lösung ab. Bündnis 90/Die Grünen erinnerten daran, dass im öffentlichen Personennahverkehr bereits jetzt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Strecken bis 50 Kilometer gilt. Die Fraktion befürwortet eine steuerliche Gleichbehandlung der verschiedenen Verkehrsträger. Statt den Pendlern eine Mobilitätspauschale zu zahlen, sollte aber besser die steuerliche Pendlerpauschale "mit einem darstellbaren Kilometersatz" versehen werden. Aus Sicht der Bundesregierung kann von höheren Energiepreisen nicht auf ein höheres Steueraufkommen geschlossen werden. Wenn die Bürger für Energie mehr bezahlen müssten, hätten sie für andere Ausgaben weniger Geld zur Verfügung. Daher sei es fraglich, ob die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer durch höhere Kraftstoffpreise überhaupt zunähmen.