Dr. Hans-Ulrich Krüger, SPD
Richter a. D., Bürgermeister a. D.
1971 Abitur am Engelbert-Kämpfer-Gymnasium in Lemgo. Studium der Rechtswissenschaften, 1979 bis 1982 wissenschaftlicher Assistent an der Universität Bielefeld, Promotion zum Dr. jur. und Referendariat, einige Monate als Rechtsanwalt tätig.
1982 bis 1986 Richter am Amts- und Landgericht Osnabrück, an den Amtsgerichten Bersenbrück und Papenburg; 1986 bis 1988 Richter am Landgericht Osnabrück und Leiter einer zivilrechtlichen Arbeitsgemeinschaft für Rechtsreferendare. 1985 bis 1988 Lehrbeauftragter der Universität Osnabrück. 1988 bis 1991 städtischer Oberrechtsrat in der Alten Hansestadt Lemgo.
Erster Vorsitzender des Fördervereins Haus Voerde e. V.
Seit 1991 aktiv in der Kommunalpolitik. Beratendes Mitglied im Präsidium des Städte- und Gemeindeverbundes Nordrhein-Westfalen und im SPD-Unterbezirksvorstand. 1991 bis 1997 Stadtdirektor der Stadt Voerde, 1997 bis 2002 hauptamtlicher Bürgermeister der Stadt Voerde.
Mitglied des Bundestages seit 2002. Seit März 2008 Finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Vorsitz
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien
- Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe, Dinslaken,
Vortrag, April 2009, Stufe 1
4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
Post und Eisenbahnen, Bonn,
Stellv. Mitglied des Beirates
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf,
Beratendes Mitglied des Präsidiums
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".