Bundestag in Kürze
Der Deutsche Bundestag steht als Parlament im Zentrum des politischen Lebens und ist das oberste demokratische Staatsorgan in Deutschland.
Seit 1999 hat der Bundestag seinen Sitz im Berliner Reichstagsgebäude.
Fraktionen
Bei der letzten Bundestagswahl am 18. September 2005 wurden 614 Abgeordnete aus fünf Parteien gewählt. Derzeit sitzen 611 Abgeordnete im Parlament. In der 16. Wahlperiode bildet die CDU/CSU mit 222 Mandaten die größte Fraktion. Es folgt die SPD mit 221 Abgeordneten. Die FDP-Fraktion hat 61 Sitze, die Fraktion DIE LINKE. 53, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 51. Es gibt drei fraktionslose Abgeordnete.
Bundestagspräsident
Die Abgeordneten wählten Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU) zum Bundestagspräsidenten.
Gesetzgebung
Die Gesetzgebung ist eine der wichtigsten Aufgaben des Deutschen Bundestages. Im Parlament werden alle Gesetze diskutiert (beraten) und beschlossen (verabschiedet). Manche Gesetze bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.
Wahl der Bundeskanzlerin
Am 22. November 2005 wählten die Abgeordneten Angela Merkel (CDU/CSU) zur ersten Kanzlerin.
Ausschüsse
Die Ausschüsse des Bundestages erfüllen eine wichtige Funktion bei der Gesetzgebung. Sie bereiten Gesetzesvorhaben für die Verabschiedung im Plenum vor. Der Bundestag setzt für einzelne Politikbereiche Ausschüsse ein, in denen Abgeordneten aller Fraktionen Gesetzentwürfe beraten und überarbeiten.