Bundestagswahl 2009
Der Deutsche Bundestag wird in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
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Wahlen müssen laut Artikel 38 des Grundgesetzes
"allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim" sein. Allgemein
bedeutet, dass alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
mit Vollendung des 18. Lebensjahres wählen dürfen.
Unmittelbar sind die Wahlen deswegen, weil die Abgeordneten direkt,
ohne zwischengeschaltete Wahlmänner, bestimmt
werden.
Freie Wahlen heißt, dass kein Druck auf die Wähler
ausgeübt werden darf. Gleich bedeutet, dass jede abgegebene
Stimme das gleiche Gewicht hat. Geheim besagt schließlich,
dass jeder so wählen können muss, dass die
Wahlentscheidung anonym bleibt.
Der Bundestag wird in der Regel alle vier Jahre gewählt.
Das nächste Mal werden die rund 62 Millionen Wahlberechtigten in Deutschland am 27.
September 2009 an die Wahlurnen treten und die Zusammensetzung des 17.
Bundestags bestimmen.
Mit ihrer Erststimme bestimmen die Wähler ihren
Wahlkreisbewerber. Mit der Zweitstimme entscheiden sie über das
Kräfteverhältnis der Parteien im Bundestag. Bekommt eine Partei
bundesweit weniger als fünf Prozent aller abgegebenen Stimmen,
scheitert sie an der Sperrklausel (auch:
Fünf-Prozent-Hürde) und ist nicht im Bundestag vertreten
– es sei denn, die Partei erringt mindestens drei Direktmandate. Dann wird die Partei bei der
Verteilung der Sitze auf die Landeslisten berücksichtigt.
Gewählt wird nach dem Verhältniswahlrecht, in das Elemente
des Mehrheitswahlrechts integriert sind. Über
die Mehrheit im Bundestag entscheidet zunächst das
Verhältnis der von den Parteien gewonnenen Zweitstimmen. Die
Hälfte der insgesamt 598 Abgeordneten sind Politiker, die in
ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen bekommen haben.
Die andere Hälfte zieht über die Landeslisten
ein.
Die Zahl der Direktmandate kann die eigentlich nach dem Zweitstimmenanteil festgelegte Sitzverteilung im Plenum stark verändern. Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr gemäß der Verteilung der Zweitstimmen zustehen, so bleiben ihr diese so genannten Überhangmandate trotzdem erhalten.