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Rechtsstaat
Die Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik ist
im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt. Sie wird aus
dem Gebot der Gewaltenteilung und der Bindung aller Staatsgewalt an
Recht und Gesetz hergeleitet. Alle staatlichen Maßnahmen sind
durch unabhängige Gerichte überprüfbar.
Rechtsstaatlichkeit bedeutet ferner Sicherung der
Bürgerfreiheit und Gerechtigkeit.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/R/rechtsstaat