Bundesregierung: "Wahlmaschinen sind manipulationssicher"
Die Bundesregierung kann kein erhebliches Risiko beim Einsatz von Wahlmaschinen feststellen. Solche Geräte bei Wahlen in Deutschland zu verbieten, sei deshalb nicht nötig. Dies hatten zwei Petenten aus Berlin und Wolfsburg in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag, dem 18. Juni 2007, gefordert. Bereits zum dritten Mal in diesem Jahr kamen die Abgeordneten unter Einbeziehung der Öffentlichkeit zusammen.
Die Ausschussvorsitzende Kersten Naumann (Die Linke) sagte, diese Praxis habe sich bewährt und würde die Beratungen näher an den Bürger bringen. Bezüglich der Wahlmaschinen sah ein Petent das "grundlegende Prinzip der Öffentlichkeit" bei deutschen Wahlen gefährdet. Das Wahlergebnis könne weder durch die Bürger noch durch den Wahlvorstand adäquat überprüft werden. Allein bei der letzten Bundestagswahl 2005 seien über zwei Millionen Stimmen per Wahlmaschinen abgegeben worden.
Kommunen entscheiden über Nutzung von Wahlmaschinen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragte, warum man das bewährte, risikofreie Urnenwahlsystem zu Gunsten der risikoreichen Wahlmaschinen aufgeben wolle. Die Repräsentanten der Bundesregierung erwiderten, dass es den Kommunen überlassen sei, eine Wahlmaschine zu benutzen, und diese das häufig wegen der schnelleren Auszählung täten. Die Wahlmaschinen würden grundsätzlich von der physikalisch-technischen Bundesanstalt geprüft und seien manipulationssicher. Parallelen zu Wahlen in anderen Ländern, wie den Vereinigten Staaten, seien nicht zu ziehen, da die Prüfungen dort andere seien. Zudem seien mechanische Zählmaschinen, die vor dem Gesetz auch als Wahlmaschinen verstanden würden, bereits seit den 1960er-Jahren in Deutschland im Einsatz. Sollte der Teil des Bundeswahlgesetzes, der die Benutzung von Wahlmaschinen legitimiert, gestrichen werden, wie in den Petitionen vorgeschlagen, wäre damit auch die Anwendung solcher Zählmaschinen verboten.
Internetplattform zum Austausch zwischen Bürgern und Abgeordneten
Des Weiteren befassten sich die Abgeordneten mit Petitionen zum Wahlrecht in deutschen Auslandsvertretungen, zum Wahlrecht von Nicht-EU-Ausländern, zur Unterstützung für kleine Parteien, zur Einführung von Volksabstimmungen auf Bundesebene, zur Schaffung einer Internetplattform zum Austausch zwischen Bürgern und Abgeordneten und zu einer Änderung des Wahlsystems.
Der Petitionsausschuss setzte mit dieser Sitzung die Reihe seiner öffentlichen Beratungen fort, um das Petitionsverfahren im Zuge des Modellversuchs "öffentliche Petitionen" für die Bürgerinnen und Bürger noch transparenter zu gestalten.
Das Parlamentsfernsehen überträgt die Sitzung live und wird sie anschließend im Video-on-Demand-Bereich bereitstellen. Mehr Informationen dazu finden Sie unter http://www.bundestag.de/live/tv/index.html.