Wählen und Entscheiden
Bei der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009 sind etwa 62,2 Millionen Deutsche wahlberechtigt. Davon sind 32,2 Millionen Frauen und 30 Millionen Männer. Die Zahl der Wahlberechtigten ist damit etwas größer als bei der Bundestagswahl 2005, als rund 61,9 Millionen Deutsche wählen durften.
Die Volksparteien CDU, CSU und SPD, seit Gründung der Bundesrepublik die zentralen Parteien in der Bundesrepublik, verlieren zunehmend Anhänger. Dafür erstarken die kleinen Parteien: allen voran die FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Für den Parlamentarismusforscher Dr. Heinrich Oberreuter, Professor für Politikwissenschaft an der Universität Passau, sind das Anzeichen für einen grundlegenden Wandel des deutschen Parteiensystems.
Der Kampf um die Wählerzuneigung wird 1976 hart geführt. Im Jahr der achten Bundestagswahl leidet die Bundesrepublik unter hoher Arbeitslosigkeit, Konjunkturflaute nach der Ölkrise und Terrorismus. In Stammheim läuft der erste große Prozess gegen die Baader-Meinhof-Gruppe. Mit markanten Parolen, vier Stunden TV-Elefantenrunde und dem neuen Kanzlerkandidaten Dr. Helmut Kohl (CDU) werden die Deutschen zur Entscheidung an den Wahlurnen mobilisiert.
Der Countdown läuft.
© DBT/Mückisch
Der 10. August 2009 ist ein wichtiger Tag im Countdown bis zur Bundestagswahl am 27. September. Bis dahin werden die Landeswahlleiter die zugelassenen Landeslisten der Parteien und die Kreiswahlleiter die zugelassenen Direktkandidaten in den Wahlkreisen bekanntgeben. Die Direktkandidaten stellen sich in den 299 Wahlkreisen zur Wahl, die dort wiederum von ebenso vielen Kreiswahlleitern organisiert werden. Die übrigen 299 der insgesamt 598 Bundestagsabgeordneten ziehen über die Landeslisten ihrer Parteien in den Bundestag ein.
Der Bundeswahlausschuss hat in seiner ersten Sitzung zur Vorbereitung der Bundestagswahl 2009 am Freitag, 17. Juli 2009, 21 kleinere politische Vereinigungen nach den Maßgaben des Bundeswahlgesetzes und des Parteiengesetzes als Partei anerkannt. 31 Vereinigungen, die ebenfalls die Zulassung beantragt hatten, verwehrte der Wahlausschuss die Anerkennung als Partei. Die im Bundestag und in Landtagen in Fraktionsstärke vertretenen Parteien CDU, CSU, SPD, FDP, Linkspartei, Bündnis 90/Die Grünen, NPD und DVU müssen sich dieser Überprüfung nicht unterziehen, um zur Bundestagswahl am 27. September zugelassen zu werden.
Jedes Schulkind lernt: Die Wahlen zum Deutschen Bundestag sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Doch was bedeutet das? Eine Erläuterung.
Wahlrecht
Wie der Bundestag gewählt wird, ist in Artikel 38 des Grundgesetzes, im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung geregelt. Das deutsche Wahlrecht ist eine Kombination von Mehrheits- und Verhältniswahlrecht: Die Hälfte der Abgeordneten zieht über direkte Wahl (Erststimmen) in ihren Wahlkreisen in den Bundestag ein. Die andere Hälfte der Mandate wird dann nach dem Verhältniswahlrecht verteilt. Hierbei werden die Sitze entsprechend des Anteils der Stimmen vergeben, welche die in Landeslisten kandidierenden Parteien gewinnen (Zweitstimme). Berücksichtigt werden dabei aber nur Parteien, die mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen oder in mindestens drei Wahlkreisen ein Direktmandat errungen haben - oder aber eine nationale Minderheit vertreten (Bundeswahlgesetz § 6 Absatz 6).
Einträge zum Thema Bundestag und Wahl
- Absolute Mehrheit (Gewichtung 4)
- Aktives Wahlrecht (Gewichtung 2)
- Briefwahl (Gewichtung 1)
- Bundestagswahl (Gewichtung 4)
- Bundestagswahlkreis (Gewichtung 1)
- Bundeswahlausschuss (Gewichtung 3)
- Bundeswahlgesetz (Gewichtung 3)
- Bundeswahlleiter (Gewichtung 1)
- Direktkandidat (Gewichtung 3)
- Fünf-Prozent-Hürde (Gewichtung 4)
- Kanzlerwahl (Gewichtung 2)
- Landeslisten (Gewichtung 1)
- Mandat (Gewichtung 4)
- Sitzverteilung (Gewichtung 3)
- Ungültige Stimmzettel (Gewichtung 3)
- Wahlbenachrichtigung (Gewichtung 4)
- Wahlkampfkostenerstattung (Gewichtung 2)
- Wahlprüfung (Gewichtung 4)