Neue Regeln für Unterbringung von psychisch kranken Straftätern
Die Unterbringung von Straftätern in psychiatrischen Krankenhäusern und Entziehungskliniken soll neu geregelt werden. Der Bundestag stimmte am Freitag, dem 27. April 2007, den Gesetzentwürfen von Bundesregierung und Bundesrat zu, mit denen Konsequenzen aus den zunehmenden Patientenzahlen gezogen werden sollen. Seit den 90er Jahren steigen die Zahl der Einweisungen von Straftätern und ihre Verweildauer in den psychiatrischen Krankenhäusern und Entziehungskliniken. Im so genannten Maßregelvollzug werden psychisch kranke und süchtige Straftätern untergebracht. Die Gesetzentwürfe müssen noch die Zustimmung des Bundesrates finden.
Die Länder haben ihre Maßregelvollzugsanstalten in den letzten Jahren ausgebaut. Die Gesetzentwürfe sollen nun dazu beitragen, die neuen Kapazitäten besser zu nutzen. Auch soll der therapeutische Nutzen der Klinikaufenthalte größer werden, indem der Straftäter nach der Therapie möglichst nicht zurück in die Haftanstalt muss, sondern auf eine Bewährungsentscheidung hoffen kann.
Bundestagsdrucksachen zum Thema
- Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Sicherung der Unterbringung in einem psychatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt - Drs. 16/1110
- Gesetzentwurf des Bundesrates zur Reform des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt - Drs. 16/1344