Neuauflage des Aktionsprogramms gegen Rechtsextremismus gefordert
Berlin: (hib/JBU) Die Neuauflage eines Bundesprogramms, welches ausschließlich die Förderung von Initiativen und Projekten gegen Rechtsextremismus beinhaltet, fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag ( 16/1542) von der Bundesregierung. Mit dem vom Bund finanzierten Aktionsprogramm "Jugend für Toleranz und Demokratie - Gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus" seien seit 2001 erfolgreich Projekte unterstützt worden, die sich der Bekämpfung von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus gewidmet haben. Insbesondere die Teilprogramme Civitas, Entimon und Xenos hätten zu einer Professionalisierung der Arbeit gegen Rechtsextremismus geführt. Durch das Auslaufen des Aktionsprogramms Ende des Jahres sieht die Fraktion bislang geförderte Strukturprojekte gefährdet. Ihren Angaben zufolge tauchen Projekte der Civitas im Entwurf des Familienministeriums für ein neues Bundesprogramm gar nicht mehr auf. Damit sei die über fünf Jahre aufgebaute professionelle Beratungsstruktur in Gefahr.
Der Rechtsextremismus stellt der Linksfraktion zufolge nachweislich eine der wesentlichen aktuellen Gefahren für die Demokratie dar. Sie müsse angesichts der Entwicklung steigender fremdenfeindlicher Straftaten, stetiger Zugewinne rechter Parteien sowie der Verfestigung rechtsextremer Strukturen weiterhin intensiv bekämpft werden. Der Fortbestand erfolgreicher Projekte und die eindeutige Fokussierung auf die Gefahr des Rechtsextremismus blieben daher unabdingbar. Dies erfordere die Auflage eines neuen Bundesprogramms ab dem kommenden Jahr, welches in direkter Nachfolge zu den Bundesprogrammen Civitas und Entimon stehe und wofür mindestens das bisherige Fördervolumen von jährlich 19 Millionen Euro bereit zu stellen sei. Bei einer vom Bundesfamilienministerium angedachten Ausweitung des Programms auf die Bereiche Linksextremismus und religiöser Extremismus sei dieser Betrag entsprechend zu erhöhen. Für die Finanzierung seien darüber hinaus verbindliche Zusagen von den beteiligten Ländern und Kommunen erforderlich.
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