Koalitionsfraktionen: Gefährliche Streumunition verbieten
Berlin: (hib/BOB) Die Koalitionsfraktionen haben die Bundesregierung aufgefordert, sich insbesondere im Rahmen des UN-Waffenübereinkommens für eine Regelung einzusetzen, die eine hohe Funktionszuverlässigkeit von Streumunition und gegebenenfalls eine Begrenzung der Wirkzeit für diese Waffen zum Ziel hat. In einem Antrag ( 16/1995) fordern CDU/CSU und SPD weiterhin, die Regierung müsse sich für ein "umfassendes, völkerrechtlich verbindliches und nachprüfbares" Verbot aller Streumunition, deren für Personen gefährliche Blindgängerrate über ein Prozent liege, einsetzen. Streumunition ist laut Bundesverteidigungsministeriums ein völkerrechtlich zulässiges Verteidigungsmittel. Ihr Einsatz ist jedoch - genauso wie der Einsatz anderer Waffen - Einschränkungen durch das humanitäre Völkerrecht unterworfen. Insbesondere sei ein Einsatz gegen die Zivilbevölkerung verboten. Die Einhaltung dieser Grundsätze durch die Bundeswehr werde im Rahmen der Ausbildung vermittelt und durch die Einsatzkriterien sichergestellt. Streumunition sei eine Munition, die Submunition mit Explosivstoff enthalte, die mittels eines Trägers verbracht werde und die dazu bestimmt sei, ihre Wirkung in einem zuvor definierten Zielgebiet statistisch verteilt zu entfalten. Träger von Streumunition seien zum Beispiel Geschosse, Raketen oder Luftfahrzeuge. Merkmale von Streumunition seien die fehlende Fähigkeit zur selbstständigen Zielerkennung und die in der Regel nach dem Einsatz große Zahl für Personen gefährlicher Blindgänger. Die Bundeswehr sieht dem Bundesverteidigungsministerium zufolge ab sofort keine Neubeschaffung von Streumunition vor.
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